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Geschäftsmodell vor Netzplan

Geschäftsmodell vor Netzplanung

1.  Typische Ausgangslage

Die Stadt  hat in Teilen eine in Bezug auf die heutigen Bedürfnisse ausreichende Versorgung mit bis zu 200 MBit/s. Außerhalb der Kernstadt, in der oft durch einen Kabelnetzbetreiber ein leistungsfähiges Koaxialnetz verfügbar ist, und anderer durch Eigenleistung der Netzbetreiber und auf Initiative der Kommune ausgebauten Gebiete fällt die Versorgung meist deutlich ab. Durch den derzeit in vielen Kommunen im Eigenausbau durch die Netzbetreiber vorgenommenen Ausbau mit Vectoring-Technologie werden große Gebiete eine NGA-Versorgung erhalten. Schon heute könnten im Durchschnitt ca. 70 % der Haushalte NGA-Anschlüsse mit mindestens 50 Mbit/s nutzen.

Allerdings ist auch die Vectoring-Technologie „nur“ als eine Brückentechnologie zu sehen, da sie für die Teilnehmerzugang auf die alten Kupferdoppeladern der Telekom setzen. Aufgrund der mit der Frequenz und der Entfernung ansteigenden Dämpfung in einem Kupferkabel wird mit dieser Technologie die Bandbreite kaum über 150 MBit/s ausweitbar sein. Mit dem Koaxialkabel der Kabel-TV-Netze ist bereits heute mit DOCSIS 3.0 eine Bandbreite von 200 (maximal derzeit 450) MBit/s verfügbar. Aber auch diese Technologie stößt an Ihre Grenzen und bietet genau sie Vectoring nur in begrenztem Umfang offene Netzplattformen. Mit Funktechnologien (UMTS, WLAN, WiMAX, LTE) werden in erster Linie mobile Anwendungen unterstützt. Nur in Ausnahmefällen können Funklösungen als Brückentechnologie auch für die stationäre Anbindung genutzt werden. Jede dieser Anschlusstechnologien benötigt eine breitbandige Zuführung entweder über Glasfaserstrecken oder Richtfunk.

Langfristig nachhaltig ist nur ein Ausbau mit durchgehenden Glasfaserstrecken bis zum Hausanschluss (FttB und FttH). Eine flächendeckende Lösung mit Glasfaser-Anschlüssen durch die Netzbetreiber ist allerdings auch in 10 Jahren kaum zu erwarten. Die schlechtere Wirtschaftlichkeit in Gebieten mit niedrigerer Besiedlungsdichte, langen Anlaufstrecken und die kurzen Abschreibungsfristen von 4 bis 5 Jahren sprechen dagegen. Somit wird der Ausbau von FttB-Netzen nur durch ein aktives Engagement der Kreise und Kommunen erfolgen. Im Rhein-Erft Kreis ist eine kreisweite Infrastruktur-Aktivität nicht absehbar, so dass eine Umsetzung in  durch Initiative der Stadt erfolgen muss.

 

2.    Alternative Geschäftsmodelle prüfen

Bis auf Einzelfälle gibt es im Backbone-Bereich (überregional, aber fallweise auch interkommunal) ausreichende Kapazitäten, die zu Marktpreisen angemietet werden können. Problematisch ist dagegen in vielen Fällen das intra-kommunale Breitbandnetz. Für den Aufbau und Betrieb eines FttB-Netzes durch eine Kommune oder in Kooperation zwischen Kommune und Netzbetreiber beschränkt sich die Aktivität des kommunalen Partners in vielen Fällen auf den passiven Teil eines Anschlussnetzes mit in Schutzrohren verlegten Lichtwellenleitern. Eine Beteiligung am Betrieb von aktiven Netzkomponenten kann fallweise sinnvoll sein, das Angebot und die Vermarktung von Diensten dagegen in der Regel nicht. Der Aufbau eines Leerrohr-Netzes bis zu den Hausanschlüssen kann nur dann kostengünstig erfolgen, wenn alle Synergien mit anderen Baumaßnahmen (Straßen- und Kanalsanierung, Arbeiten am Niederspannungsnetz) genutzt werden und die Aktivitäten über einen längeren Zeitraum geplant und koordiniert werden.

Für die Umsetzung ist ein tragfähiges Geschäftsmodell für den Aufbau eines regionalen NGA-Netzes zu entwickeln. Die Amortisationsdauer sollte vergleichbar mit anderen Infrastrukturen im kommunalen Umfeld mit bis zu 20 Jahren angesetzt werden. Nach Festlegung des Betreibers der passiven Infrastruktur (in der Regel durch die Kommune oder eine kommunale Einrichtung) ist ein detailliertes Geschäfts- und Partnerschaftsmodell parallel zur technischen Netzplanung („Masterplan“) aus zu gestalten. Dabei müssen Interessen von Telekommunikationsunternehmen an der Nutzung eines NGA-Zugangsnetzes ermittelt und berücksichtigt werden. In der Praxis kommen folgende Gesschäftsmodelle für den Breitbandausbau unter Beteiligung eines Kreises oder einer Kommune in Betracht:

  • Ausbau mit Zuwendungen (Deckungslücke)
  • Ausbau unter Nutzung vorhandener Infrastrukturen
  • Ausbau mit bürgerschaftlichem Engagement
  • Ausbauoptionen mit Stadtwerken
  • Motivation von Netzbetreibern zum Ausbau
  • Kooperationen mit Infrastrukturbetreibern
  • Gründung von Infrastrukturinstitutionen (alleine  / Private-Public-Partnership)
  • Netzaufbau in Verbindung mit Sanierungsarbeiten im Versorgungsnetz
  • Zweckverbände als interkommunale Aktivitäten

Wenn neben dem Betrieb des passiven Netzes auch die aktive Übertragungstechnik betrieben und Dienste angeboten werden sollen, könnte es für den wirtschaftlichen Erfolg des Konzeptes erforderlich sein, weitere Kommunen zur Teilnahme zu bewegen, damit eine kritische Masse an Kundenpotentialen erreicht wird.

3.    Festlegung von Zielen

Vor einer Ausgestaltung der Projektumsetzung sind im Hinblick auf die grundsätzliche Breite möglicher Geschäftsmodelle Zielsetzungen und Prioritäten zu klären. Nach Darstellung der möglichen Geschäftsmodelle sind die Ziele für einen nachhaltigen Breitbandausbau zu erörtern:

  • Sicherstellen einer langfristig nachhaltigen Infrastruktur im Sinne der Daseins-Vorsorge
  • Absicherung von Standortvorteilen gegenüber Nachbarkommunen
  • Eröffnung von Möglichkeiten zum Angebot eigener Dienste (verwaltungsnahe Dienste, Dienste der Versorger und Stadtwerke, Dienste gemeinnütziger Institutionen)
  • Erzielung von langfristigen Erträgen

Für die Umsetzung sind erste Ansätze zu prüfen (ohne endgültige Festlegung):

  • Abgleich von bestehender Versorgung und Bedarfsanalyse mit geplanten Sanierungsarbeiten als Grundlage für eine Priorisierung der Ausbaugebiete (Wohn- und Gewerbegebiete einschließlich Erweiterungs- und Neubaugebiete);
  • Diskussion der verschiedenen Alternativen und Optionen für ein tragfähiges Geschäftsmodell (Betrieb von Leerrohren, Dark-Fiber-Netzen oder Diensteplattform für digitalen Marktplatz …;
  • Einschätzung von potenziellen Risiken für die Amortisation eines Dark-Fiber Netzes mit Identifikation von Risikofaktoren und ihrer Bewertung. Zu den Risiken gehören z.B. technologische Entwicklungen, Marktveränderungen, anfangs schwache Nutzerakzeptanz,  geringe Wechselbereitschaft, Preisverfall und Änderungen im Nutzungsverhalten, neue Wettbewerber, regulatorische Änderungen;
  • Beihilferechtliche Rahmenbedingungen für eine Umsetzung.
  • Diskussion vorhandener eigener Ressourcen (Personal und Infrastrukturen) der Stadt und durch kommunale Instituionen einzubringende Infrastrukturen und Kapazitäten. Da in  kaum eigene Leerrohrinfrastrukturen vorhanden sind, ist zu prüfen, ob Infrastrukturen anderer Betreiber durch die Stadt genutzt werden können. Bei einem über die Motivation von Netzbetreibern hinausgehenden Wertschöpfungsziel sind u.a. auch personelle Ressourcen aufzubauen.

 

4.    Evaluation alternativer Geschäftsmodelle zusammen mit dem Infrastrukturbetreiber

Falls der Aufbau eines eigenen Glasfaser-Anschlussnetzes ein Ziel für die Stadt  ist, muss ein Betreiber für die passive Infrastruktur identifiziert werden.  Sofern in dem Workshop zur Zielfestlegung noch keine Entscheidung über den Betreiber der passiven Infrastruktur getroffen werden kann, sind weitere Zwischenschritte mit möglichen Betreibern erforderlich. Es wäre von Vorteil, wenn hierfür eine Institution des Kreises oder der Stadt gefunden wird, um langfristige Kontinuität zu sichern. Aufbau und Betrieb eines Glasfaser-Anschlussnetzes ähnelt grundsätzlich dem Geschäft mit Versorgungsleitungen insbesondere im Strombereich, so dass sich hier am ehesten unmittelbare Synergien ergeben. Vor der eigentlichen Umsetzung von Netz- und Geschäfts-Planung ist das Geschäftsmodell zu konkretisieren und mögliche Kooperationspartner auszuwählen (in diesem Stadium aber noch ohne verbindliche Festlegung).

Für die Erstellung einer Netzplanung sollten Standorte für Glasfaser-Knoten und mögliche Übergabepunkte zu einem der nationalen Backbone-Betreiber bekannt sein. Außerdem sollte die Planung auf dem GIS-System erfolgen, dass von dem Infrastrukturbetreiber genutzt wird. Andernfalls kann eine spätere Überleitung der Planungsergebnisse für die Feinplanung zur Durchführung der Tiefbauplanung erschwert werden. Für die technische Planung und die Kalkulation von Kosten sollte auch schon zu einem frühen Zeitpunkt geklärt werden, ob alternative Verlegetechniken (Spül- / Bohrverfahren, Mini- und Microtrenching) mit einer niedrigen Verlegetiefe für die Stadt  akzeptabel ist.

 

5.      Kooperationsszenarien für aktive Netzkomponenten und Dienste

Schon zu einem frühen Zeitpunkt sollte mit der Erarbeitung und Prüfung  von möglichen Kooperationsmodellen entlang der Wertschöpfungskette begonnen werden. Hierzu werden Sondierungs-Gespräche mit Netzbetreibern als möglichen Nutzern (Mieter) der NGA-Infrastruktur geführt. Das Geschäftsmodell soll ein tragfähiges und zukunftssicheres Konzept für den Aufbau einer eigenen Betreiber-Aktivität für die passive Infrastruktur liefern. Eine Strategie zur Vermarktung an Endverbraucher kann das Erreichen der Wirtschaftlichkeitsziele unterstützen. Dabei ist zu entscheiden, ob die (kommunale) Infrastrukturbetreiberinstitution zusätzlich eine eigene Vermarktung von Diensten an Verbraucher übernimmt, eine Vermarktung unter der eigenen Marke im Wettbewerb zu anderen Vermarktern erfolgen soll (abhängig vom ausgewählten Kooperationspartner).

Nach ersten Gesprächen erfolgt eine erste Bewertung und Priorisierung der potentiell geeigneten Partner für (dabei kommen sowohl überregional tätige wie die Deutsche Telekom und Unitymedia in Betracht, als auch mittelständische Anbieter wie inexio, NetCologne, Versatel oder teliko) mit Abschätzung der Auswirkungen auf das Geschäftsmodell und der Vor- und Nachteile für die spätere Umsetzung. Zur Vertiefung können mehrere Gesprächsrunden mit den priorisierten Betreibern in Form von Vor-Ort-Workshops erforderlich werden zur Konkretisierung des Geschäftsmodells, der Übergabepunkte für die Bandbreiten-Zuführung, der auszubauenden Trassen und der bevorzugten Technik (Leerrohre, Fasertypen, Schächte, Muffen) und der Kosten / Risiko Aufteilung für die Nutzung des Leerrohres sowie der organisatorischen Ausgestaltung einer Zusammenarbeit. Mit der Bewertung der Ergebnisse und einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen kann die weitere Umsetzung in enger Kooperation zwischen Imnfrastruktur- und Netzbetreiber erfolgen.

 

6.    Technische Netzplanung („Masterplan“) mit Angaben für Investitionskosten

Bevor eine technische Netzplanung oder Trassenplanung für die Verlegung von Leerrohren erfolgt, sollte der Infrastrukturbetreiber gefunden sein. Da sehr unterschiedliche GIS-Systeme im Einsatz sind und oft unterschiedliche Backbonenetze im regionalen Umfeld anschließbar sind, kann die Erstellung eines Masterplans nur dann optimalen Nutzen erzeugen, wenn er auf die Belange und technische Ausstattung des Infrastrukturbetreibers Rücksicht nimmt. Die Netzplanung muss vorhandene Infrastrukturen des Infrastrukturbetreibers sowie Standorte für Glasfaser-Knoten berücksichtigen. Eine Planung auf der Basis von durchgehenden Microduct-Röhrchen vom Glasfaser-Knoten bis zum Hausanschluss beinhaltet die Linienführung, Angaben zur Konfektionierung der Leerrohrbündel, Standorte von Schächten und strategischen Muffen. Die Planung endet in der Straße an den Abzweigern zu den Hausanschlüssen. Die Anbindung an die Häuser wird in der Regel durch eine Schiess-Technik erfolgen. Typischerweise enthält der Masterplan noch keine Detailtiefe für eine Tiefbauausschreibung, da diese Leistung oft von dem Infrastrukturbetreiber erbracht werden kann.

Durch das zu beauftragende Ingenieurbüro sollte neben der eigentlichen Netzplanung auf der Basis der zu erarbeitenden Stücklisten indikative Preisangaben ermittelt werden bei potenziellen Anbietern von benötigten Infrastrukturkomponenten wie z.B. Leerrohren, Microducts, Muffen, Schächten, Installationsmaterial etc. auf der Basis der in der technischen Netzplanung erstellten Angaben und Stücklisten. Anfragen bei Tiefbau- und Rohrverlegungs-Unternehmen sowie Dienstleistern für technische Feinplanung, Projektkoordination, Dokumentation und Abnahme auf der Basis der in der Netzplanung festgelegten Trassenverläufe und Verlege-Techniken.                    

 

7.    Aufstellung eines Geschäftsplanes

Die Aufstellung eines Business Cases sollte entweder durch den ausgewählten Infrastrukturbetreiber erfolgen, um seine eigenen Regelen zu berücksichtigen, oder in enger Kooperation mit diesem. Um die gesamte Wertschöpfungskette abzubilden, sollte auch der potentielle Betreiber der aktiven Netzkomponenten und Dienste beteiligt werden. Gemeinsam mit den ausgewählten Netzbetreibern erfolgt eine erste Ermittlung von Preisansätzen für die Vermietung der passiven Anschlussnetze mit den Alternativen: gestaffelte Preise, Festpreise, umsatzabhängige Preise und Verprobung bei anderen Vorhaben; Abschätzung von zu erwartenden Nutzungspreisen auf der Basis der Workshops und ergänzender Recherchen.

Im Ergebnis des Arbeitsschrittes sollte eine Zusammenstellung der für eine wirtschaftliche Kalkulation für Aufbau und Betrieb einer passiven Infrastruktur erforderlichen Kennzahlen vorliegen, auf deren Grundlage eine Entscheidung zum Aufbau der Infrastruktur getroffen werden kann. Der Geschäftsplan kann mit dem Projektfortschritt weiter verfeinert und laufend fortgeschrieben werden.

 

8.    Markterkundung und Auswahlverfahren (je nach Geschäftsmodell)

Kommunen und kommunale Unternehmen müssen die Vorgaben aus dem EU-Wettbewerbsrecht einhalten. Als EU-seitig notifiziertes Verfahren bietet sich ein Vorgehen nach der angepassten Bundesrahmenregelung Leerrohre an, nach einer Notifizierung wäre die NGA-Rahmenregelung zugrunde zu legen. Sofern die Kommune allerdings nach Ausgestaltung des Geschäftsmodells nur eine Minderheitsbeteilung an einem noch zu identifizierenden Infrastrukturbetreiber für  hält, entfallen die Beihilferegeln. Andernfalls sind aufgrund des Eingriffs in dem Markt mit öffentlichen Mitteln die festgelegten Abläufe mit Markterkundung und Auswahlverfahren einzuhalten oder im Rahmen eines Private-Investor-Tests nachzuweisen, dass sich der kommunale Betreiber als Investor genauso verhält wie ein privatwirtschaftlich agierender Anbieter.

Vor der Durchführung eines Auswahlverfahren ist eine Bedarfsermittlung bei Haushalten und Betrieben vorzunehmen und ein Markterkundungsverfahren durchzuführen, in dem das Interesse von Netzbetreibern abgefragt wird, innerhalb von 36 Monaten einen Ausbau mit mindestens 30 Mbit/s vorzunehmen. Die Vergabe der Nutzungsrechte („Vermietung“) für das zu errichtende Anschlussnetz erfolgt in Form einer öffentlichen und transparenten Ausschreibung, um späteren Anfechtungen und Problemen mit dem Beihilferecht zu entgehen. Hierfür ist ein Ausschreibungstext zu erstellen und Bewertungskriterien für die Auswahl unter den Angeboten aufzustellen. Nach dem Submissionstermin sind die eingehenden Angebote zu bewerten und eine Empfehlung für die Vergabe zu erarbeiten.

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