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Breitbandausbau durch Fördermittel ist kein Allheilmittel!

Breitbandausbau durch Fördermittel ist kein Allheilmittel!

Veröffentlicht am 30.11.2015

Die Bedeutung von digitalen Diensten für viele Bereiche des beruflichen und privaten Lebens steht inzwischen wohl weitgehend außer Frage und auch Implikationen auf die Wettbewerbsfähigkeit einer Region wurden untersucht. Die Nutzung digitaler Dienste bedarf einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur, so dass es mittlerweile „nur“ noch um die Wege zu einer effizienten Umsetzung gehen sollte. Bei einem jährlichen Wachstum des übertragenen Datenvolumens um über 20% schafft längerfristig nur durchgehende Glasfaserleitungen vom Netzknoten bis in die Betriebe und Wohnungen nachhaltig Zukunftssicherheit. Im Hinblick auf die statistisch gesehen derzeit gute Versorgung mit Brückentechnologien wie DSL und Kabelnetzen bestehen für Unternehmen kaum anreize für einen flächendeckenden Ausbau von Glasfaser-Anschlussnetzen. Die teilweise geringe Wechselbereitschaft verhindert zudem eine schnelle Amortisation.

Phasen eines Breitbandausbaus

Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Breitband-Infrastruktur, bei der der Dienst die erforderliche Geschwindigkeit definiert und nicht das Übertragungsmedium, ist ein Ausbau in Phasen sinnvoll. Dabei ist zunächst ...

  • die verbleibende Unterversorgung (< 6 Mbit/s im Downstream) zu beseitigen,
  • gleichzeitig oder in der Folge ist NGA-Fähigkeit (> 30 Mbit/s) sicherzustellen und schließlich
  • die flächendeckende Errichtung von Glasfaser-Anschlussnetzen voranzutreiben, die in transparenter Form allen heutigen und zukünftigen Dienstebetreibern zur Verfügung gestellt werden.

Die aktuell von der Bundesnetzagentur getroffene Entscheidung zum Ausbau der Nahbereichs-KVz im Umkreis von 550 Meter um die ca. 7.900 Hauptverteiler mit Vectoring ist im Hinblick auf die Wettbewerbssituation unter den TK-Anbietern kaum förderlich, für den Ausbau von weißen NGA-Flecken bringt sie in der überwiegenden Zahl der Fälle keinen Vorteil, da das Umfeld der Hauptverteiler bereits heute fast vollständig mit VDSL versorgt ist. Parallel dazu finden sich in diesen Gebieten in der Regel auch Anschlussnetze der Kabelnetzbetreiber mit Bandbreiten bis 200 Mbit/s. Der 550 Meter Umkreis um die Hauptverteiler ist somit in vielen Kommunen nicht nur ein grauer, sondern sogar ein schwarzer NGA-Fleck.

Einsatzfelder vorhandener Förderprogramme

Die Notwendigkeit und Einsetzbarkeit von Förderprogrammen kann anhand der jeweiligen Bedingungen analysiert werden. Bis auf die Herstellung der Grundversorgung basieren die Förderprogramme auf der NGA-Rahmenreglung vom 15.06.2015, die die Gewährung von Zuwendungen in Gebieten ermöglicht, die heute nicht mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream versorgt sind oder innerhalb von 36 Monaten im Eigenbau aufgerüstet werden.

  • Sicherstellung der Grundversorgung und Schließung der „weißen“ Flecken, von denen es insbesondere in Randbereichen vieler Kommunen immer noch welche gibt. In NRW verbleiben ca. 5% der Anschlüsse mit einer Versorgung von weniger als 6 Mbit/s. Diese verbleibenden weißen Flecken liegen typischerweise in Siedlungen mit niedrigen Einwohnerzahlen und langen Anlaufwegen. Beim Ausbau mit DSL-Technologien steigt die Wirtschaftlichkeitslücke deutlich an. Die Co-Finanzierung einer Deckungslücke ist innerhalb der Förderkulisse in der Regel über das GAK-Programm möglich.
  • Die Finanzierung auch eines nachhaltigen Ausbau der Betriebe in Gewerbegebieten mit Glasfaser-Hausanschlusses ist mit der Neugestaltung des RWP-Programms deutlich verbessert worden. Der Entfall einer Förderkulisse und die Anhebung der Unterversorgungsgrenze erweitern die förderfähigen Gebiete. Nicht förderfähig bleiben Gebiete, die mit einer Vectoring-Technologie oder mit Kabelnetzen versorgt sind. Bei Gewerbegebieten im ländlichen Raum mit wenigen Betrieben und langen Anlaufstrecken kann es allerdings trotz Förderung schwierig werden, einen wirtschaftlichen Ausbau zu realisieren.
  • Ein nachhaltiger Ausbau in Neubau- und Erschließungsgebieten ist mittlerweile oft problemlos möglich, wenn die Kommune rechtzeitig vor der Erschließung mit den Netzbetreibern Kontakt aufnimmt. In dieser frühen Phase ist die Mitverlegung der Glasfaser ohne größere Kosten möglich. Als Netzbetreiber kommen sowohl DSL- als auch Kabelnetzbetreiber in Betracht. Fördermaßnahmen sind in diesem Fall nicht erforderlich.
  • Mit dem neuen NGA-Förderprogramm des Bundes kann jetzt auch der Ausbau der weißen NGA-Flecken mit weniger als 30 Mbit/s durch Fördermittel cofinanziert werden. Betroffen sind ca. 25% Anschlüsse in NRW. Die Ausführungsbestimmungen des NGA-Förderprogramms sind zwar noch nicht bekannt und die Anforderungen an die Auswahl an förderfähige Gebiete nicht bekannt. Trotzdem kann davon ausgegangen werden, dass wesentliche Teile der verbleibenden weißen NGA-Flecken förderfähig sind, sofern sich ein Infrastrukturbetreiber findet. Nicht förderfähig sind alle Gebiete, die mit Kabelnetzen oder Vectoring-Technologie ausgebaut sind.
  • Für die Errichtung von flächendeckenden Glasfaser-Anschlussnetze in NRW, die in einem Zeitraum von 10 bis 20 Jahren benötigt werden, gibt es bislang weder ein Ausbaukonzept noch Fördermittel von Bund und Land.

Restriktionen der Förderprogramme

Bei der Beseitigung von unterversorgten Gebieten hat sich in manchen Fällen die Förderkulisse als begrenzende Größe erwiesen, so dass in diesen Gebieten eine Finanzierung nur mit Haushaltsmitteln möglich ist. Mit dem neuen Bundesförderprogramm können Kommunen auch in diesen Gebieten eine Förderung für den Ausbau erhalten, allerdings muss dafür ein Anbieter gefunden werden, der eine flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s garantiert. So lange Vectoring nicht förderfähig ist, bleiben als Technologien Richtfunk und Glasfaser-Hausanschlüsse ( FttB oder FttH).

In Kommunen, in denen Infrastrukturbetreiber (z.B. Stadtwerke) bereits mit der Errichtung von FttB-Netzen begonnen haben, kann das Förderprogramm den wirtschaftlichen Ausbau in den in der Regel am Rande der Kommunen anzutreffenden weißen NGA-Flecken ermöglichen. Die auch für den FttB-Ausbau benötigte aktive Systemtechnik (Glas-PoP) erfordert eine ausreichende Kundenzahl für einen wirtschaftlichen Betrieb. Bei der Ergänzung vorhandener FttB-Netze um weiße NGA-Flecken stellt das Marktpotential keine direkt begrenzende Größe dar. Hier kann davon ausgegangen werden, dass die neu zu errichtenden  Anschlussnetze an die vorhandenen Netzknoten angebunden werden. In Kreisen und Kommunen, in denen bislang keine Infrastrukturbetreiber tätig sind, dürfte der durch das Förderprogramm gegebene Anreiz nicht ausreichen, um einen wirtschaftlichen Ausbau der verteilten und dünn besiedelten weißen NGA-Flecken zu beginnen. In diesen Fällen muss auch die aktive Netzinfrastruktur neu errichtet werden und das Erreichen der Wirtschaftlichkeit ist vermutlich nur in Einzelfällen gegeben.

Die bei den Anforderungen an einen Förderantrag enthaltenen Daten zum Netzausbauplan sollte auf die Fälle begrenzt werden, in denen Kommunen im Eigenbetrieb oder durch kommunale Unternehmen einen Infrastrukturausbau vornehmen wollen. Fehlen eigene Betreiber passiver TK-Infrastrukturen, sollte die Netzplanung auf den privatwirtschaftlichen Betreiber verlagert werden, der sich am Auswahlverfahren beteiligen wird. Unterschiedliche Netzbetreiber haben unterschieldiche Planungsstandards, möglicherweise andere Übergabepunkte zu nationalen Backbonenetzen und andere Anforderungen an die Netztopologie. Die Kosten, der auch in diesem Fall erforderlichen Netzplanungen sollten im Rahmen der Deckungslücke kompenasiert werden. Die Aufgabe der Kreise und Kommunen besteht bei diesem Vorgehen in erster Linie in der Ausgestaltung eines tragfähigen Geschäftsmodells und der Gewinnung von Unternehmen für Infrastrukturerrichtung und –betrieb, den Betrieb der aktiven Netzkomponenten und den Dienstebetrieb.

Ähnliche Fragestellungen gelten auch für die Förderung der Gewerbegebiete, wobei aufgrund der hier oft anzutreffenden höheren Bedarfe bei Unternehmen und den teureren Geschäftskunden-Tarifen ein höheres Interesse der Betreiber an einem Ausbau zu erwarten ist. Dies zeigt sich auch in der vergleichsweise höheren Anzahl an Betreibern, die heute bereits im Bereich der Vernetzung von Unternehmen tätig sind. Bislang erfolgt dies allerdings eher mit Glasfaserdirektanschlüssen für einzelne Unternehmen und eher seltener durch den Ausbau ganzer Gewerbegebiete. In Wohnsiedlungen, aber auch in Gewerbegebieten kann die verbindliche Zusicherung eines Vectoring-Ausbaus bestehende FttB-Ausbauplanungen unter Zufinanzierung durch ein Förderprogramm zunichte machen.

Förderprojekten ist gemeinsam, dass der bürokratische Aufwand zunehmend steigt. Die Anforderungen bis zum Förderantrag sind so hoch, dass viele Kommune selbst für vergleichsweise einfache Vorhaben Unterstützung durch externe Berater benötigt. In Verbindung mit dem bürokratischen Aufwand ist die Zeitdauer bis zu einem Förderbescheid zu sehen. Es gibt Fälle, in denen der geförderte Ausbau die bevorzugte Variante ist. Aber es gibt auch Fälle, in denen in Zusammenarbeit mit Netzbetreibern Lösungen gefunden werden, die ohne Fördermittel umgesetzt werden können. Optionen sind die Gewinnung von Vorverträgen, der Bau von Leerrohren und die Erleichterung von Tiefbaumaßnahmen.

Im Gegensatz zu Förderprojekten besteht bei Beachtung der beihilferechtlichen Grenzen höhere Flexibilität. Allerdings erfordert dieses Vorgehen eine intensivere Beschäftigung der Kreise und Kommunen mit der Konzeption und Umsetzung. Ohne einen hauptberuflichen Breitbandkoordinator wird eine solche Lösung weder erarbeitet noch umgesetzt werden können. Gerade auch en Ausbau mit FttB-Strukturen ist auf diesem Wege möglich und dies nicht nur begrenzt auf die zunehmend kleineren weißen NGA-Flecken. Sofern aber doch Fördermittel für eine Breitband-Maßnahme erforderlich (oder sinnvoll) ist, dann sollte der bürokratische Aufwand so niedrig wie im Rahmen der beihilferechtlichen Anforderungen möglich gehalten werden.

Unterstützung des flächendeckenden Ausbaus von Glasfaseranschlussnetzen

Da das neue Bundes-Förderprogramm durch die Begrenzung auf weiße NGA-Flecken vermutlich wenig zu einem flächendeckenden Ausbau von Glasfaser-Anschlussnetzen beitragen kann, sollten Rahmenbedingungen geschaffen werden, die auf dieses Ziel einzahlen. Die (anteilige) Finanzierung der Personalkosten von neu einzustellenden Breitbandkoordinatoren in den Kreisen und kreisfreien Städten ist ein wichtiger und sinnvoller Schritt, da der Breitbandausbau ein langfristig anzulegendes Unterfangen ist. Im Hinblick auf die erheblichen Kosten für den Bau neuer Anschlussnetze sollte insbesondere in Gebieten mit bestehender NGA-Versorgung („graue“ oder „schwarze“ NGA-Flecken) der Ausbau in erster Linie unter Nutzung von Synergien zu anderen Tiefbaumaßnahmen auf der Basis von Grenzkosten erfolgen. In NGA-versorgten Gebieten ist es dabei aus heutiger Sicht nicht kritisch, wenn sich der Ausbau bis zur Flächendeckung über einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren erstreckt.

Für den flächendeckenden Ausbau von FttB-Netzen sollte eine rechtliche Grundlage für den Ausbau in grauen und schwarzen NGA-Flecken geschaffen werden, da auch diese heute mit Brückentechnologien ausreichend versorgten Gebiete zukünftig eine auf einer Leerrohr-Infrastruktur aufbauende Versorgung benötigen. Durch den Ausbau mit Brückentechnologien wird die notwendige Zeit geschaffen, um unter Nutzung von Synergien Leerrohr (Micro-Duct)-Netze längerfristig aufzubauen. Da aber auch ein solcher Ausbau Kosten verursacht, sollte eine rechtliche Grundlage für Kommunen und kommunale Unternehmen geschaffen werden. Der „Umweg“ über eine Nutzung zur Smart-Meter Zählerfernablesung erscheint dafür nicht zielführend. Entstehen über die Zeit Inseln mit Glasfaser-Anschlussnetzen, können diese verdichtet und vervollständigt werden unter Nutzung kostensenkender Verlegetechniken, z.B. der mindertiefen Verlegung. Dies kann in solchen Fällen sinnvoll sein, wenn Betreiber an der Anmietung der neuen Anschlussnetze interessiert sind. Die Nutzung der passiven Anschlussnetze muss allen – insbesondere aber den heutigen Netzbetreibern – diskriminierungsfrei und zu gleichen Bedingungen offenstehen. Auf diesem Wege kann über eine längeren Zeitraum auch in grauen und schwarzen NGA-Flecken ein Umstieg auf Glasfaser-Hausanschlüsse ermöglicht werden. Auf lange Sicht kann durch die mit den Dienstebetreibern vereinbarten Nutzungsentgelte Wirtschaftlichkeit dieser Infrastrukturen erreicht werden.

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