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Konzeptpapier für Glasfaser-Migration und Digitalisierung - Teil 7

Konzeptpapier für Glasfaser-Migration und Digitalisierung - Teil 7

Veröffentlicht am 08.08.2017

7.  Schaffung von Rahmenbedingungen

Im Telekommunikationsmarkt gibt es aufgrund der asymmetrischen Regulierung einen im Großen und Ganzen funktionierenden Wettbewerb. Alle Regelungen basieren auf den bekannten Technologien. Im Mobilfunk funktioniert der Wettbewerb seit Einführung der GSM-Netze Anfang der 90er Jahre und hier sind nur Eingriffe zur Wahrung der Kundeninteressen erforderlich, wie z.B. beim Wegfall des grenzüberschreitenden Roamings. Leitungsgebundene Anschlussnetze werden von den etablierten Betreibern aufgrund der hohen Tiefbaukosten derzeit außer bei der Aufrüstung von bestehenden Anschlussnetzen (VDSL, Vectoring, Rückkanalfähigkeit von Kabel-TV Netzen) sowie in Neubaugebieten kaum verlegt. Daher ist die Regulierung des Wettbewerbs für die Nutzung der bestehenden Anschlussnetze in hohem Maße erforderlich.

Während der Wettbewerb bei NGA-Diensten gut funktioniert, versagt er in der Schaffung von Anreizen bei Glasfaser-Anschlussnetzen. Dabei wächst das übertragene Datenvolumen mit Raten von ca. 20% p.a. Bedarf stetig über die Jahre hinweg an und macht den Umstieg auf Glasfaser-Hausanschlüsse in der Breite vermutlich in weniger als 10 Jahren erforderlich. Aufgrund der hohen Investitionskosten für die Errichtung ist eine rein privatwirtschaftliche Umsetzung schwierig. Die für die Mehrzahl der derzeitigen Anforderungen in der Regel ausreichende Leistung der Brücken-Technologien resultieren in einer geringen Wechselbereitschaft bei den potentiellen Kunden ein erhebliches Handicap und Geschäftsrisiko für Betreiber neue Hochleistungsnetze. Trotzdem muss jetzt mit dem Bau der neuen Anschlussnetze begonnen werden, wenn Synergien zur Senkung der Kosten genutzt werden sollen und in 10 bis 15 Jahren bei weiter steigendem Bedarf neue Anschlüsse bis in den Gbit/s-Bereich zur Verfügung stehen.

Der flächendeckende Ausbau könnte stimuliert werden, indem die Wertschöpfungsketten aufgebrochen werden, insbesondere bei den traditionell vertikal integriert arbeitenden Netzbetreibern. Das Geschäft mit passiver Infrastruktur folgt mit hohen Vorabinvestitionen und langen Amortisationszeiten anderen Geschäftsprinzipien als der aktive Netzbetrieb und der Dienstebetrieb. Im Unterschied zu den in der Vergangenheit insbesondere durch die damals staatliche „graue“ Post geschaffenen Infrastrukturen mit Kupferdoppelader und das Kabel-TV Netz ist zu erwarten, dass viele regionale und mittelständisch aufgestellte Betreiber die zukünftigen Glasfaser-Anschlussnetze errichten werden. Beim Ausbau der Infrastruktur können kommunale Unternehmen, wie Stadtwerke, eine wichtige Rolle spielen. Für diese Unternehmen gibt es eine enge Verwandtschaft zum Kerngeschäft mit Versorgungsnetzen und diejenigen Versorger, die Strom-Verteilnetze betreiben, benötigen in Zukunft für die zeitnahe Zählerfernablesung und die Steuerung von Energieerzeugern in Smart-Grids Datenleitungen zu jedem Haushalt.

Die Festlegung und Kommunikation des Ziels eines flächendeckenden Ausbaus mit Glasfaser-Anschlüssen innerhalb von ca. 10 Jahren ist in vielen Ländern bereits erfolgt. Haushalte und Unternehmen müssen aber weiterhin sensibilisiert werden zur Generierung der erforderlichen Nachfrage und zur Motivation der Dienstebetreiber zur Entwicklung innovativer Breitbanddienste. Hohe Vorleistungskosten bei derzeit niedriger Kunden-Akzeptanz und langen Amortisationszeiten lassen Investoren zurückschrecken, obwohl zur Vermeidung hoher späterer Kosten jetzt mit dem Bau der neuen Anschlussnetze in der Fläche begonnen werden sollte.

Um unter diesen Randbedingungen das neue Geschäft mit passiven Anschlussnetzen zu entwickeln, kann die Politik maßgeblich unterstützen. Dabei ist es nicht erforderlich oder sinnvoll, das neue Anschlussnetz ähnlich wie das „alte“ Anschlussnetz der Kupferdoppelader durch den Staat oder ein Staatsunternehmen zu errichten. Vielmehr müssen Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für potentielle Investoren geschaffen werden. Ganz ohne öffentliche Mittel und eine aktive Koordination wird der Infrastrukturaufbau aber nur sehr langsam und vermutlich oft auch ineffizient erfolgen. Öffentliche Mittel im Rahmen von Förderprogrammen können richtig eingesetzt nachhaltig unterstützend wirken. Offensichtlich ist, dass für den Aufbau eines nachhaltigen Anschlussnetzes eine Abkehr vom Grundsatz der Technologie-Neutralität erforderlich ist. Möglichkeiten zur Förderung des Netzaufbaus durch Politik und Regierung:

  • Erhöhung der Aufgreifschwelle in den Gbit/s Bereich

Schaffung der rechtlichen Grundlage zum Ausbau in „schwarzen“ NGA-Flecken, die derzeit mit Brückentechnologien wie DSL- oder Koaxialkabelnetzen versorgt sind, für Kommunen und kommunale Unternehmen, da die NGA-Rahmenregelung keinen rechtlichen Ansatz zum Aufbau von neuen Anschlussnetzen schaffen in Gebieten mit einer Breitband-Versorgung von mehrheitlich über 30 Mbit/s („graue“ oder „schwarze“ NGA-Flecken je nachdem, ob nur ein oder mehrere Infrastrukturbetreiber tätig sind). Eine Anhebung der Aufgreifschwelle durch die EU in den Bereich von symmetrischen GBit/s-Übertragungsleistungen könnte dies ermöglichen.

  • Bereitstellung von Fördermitteln für den Aufbau kommunaler Infrastrukturen

Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Kommunen und Kreisen für einen gesteuerten Infrastruktur-Ausbau unter Nutzung aller möglichen Synergien mit Tiefbaumaßnahmen bereitgestellt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung von geeigneten Tiefbaumaßnahmen für die Verlegung von Glasfaser-Anschlussnetzen sind mit dem im November 2016 in Kraft getretenen DigiNetzGesetz geschaffen worden.  Hier wäre es wünschenswert, wenn die Regelungen zur Umsetzung des DigiNetzGesetzes praxisgerecht erfolgen. Ohne Vereinfachungen dürften der bürokratische Aufwand und die Zeitvorgaben eine sinnvolle Nutzung in manchen Fällen erschweren.

  • Schaffung von Investitionssicherheit für Infrastrukturbetreiber

Die Vergabe einer regionalen Konzession für die passive Infrastruktur wäre eine rechtlich zu prüfende Option. Hohe Baukosten, lange Bau- und Amortisationszeiten sind für Betreiber von Gewerbeimmobilien nichts Ungewöhnliches, aber die Entscheidung für ein finanzielles Engagement braucht Investitionssicherheit. Eine Konzessionsvergabe für langfristige Versorgungs-Infrastrukturen ist üblich und für Kommunen, Stadtwerke und Versorgungsunternehmen geübte Praxis. Warum sollte nicht auch eine langfristige Infrastruktur wie ein Leerrohr-Anschlussnetz im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung als langfristige Konzession vergeben werden? Die Forderung nach einem offenen und diskriminierungsfreien Netzzugang an den Konzessionsnehmer sollte ebenso selbstverständlich sein wie die Garantie von Versorgungssicherheit und Verfügbarkeit.

  • Verbindlichen Normen und Verordnungen für die Verlegung von Leerrohr-Systemen

Für die Verlegung von Infrastrukturen mit alternativen Technologien wie Trenching in niedrigerer Tiefe und unter Umgehung der bisher üblichen „Tiefenschichtung“ der Infrastrukturen sind verbindliche Normen zur Schaffung von Sicherheit sowohl für genehmigende Behörden als auch für investierende Infrastrukturbetreiber zwingend erforderlich. Die Tiefbaukosten werden erheblich beeinflusst durch die Tiefe und Breite der Gräben für die Leerrohrsysteme. Bei einer Verlegung im Beilauf zu anderen Tiefbaumaßnahmen kann weiterhin die „Standardtiefe“ von 60 cm verwendet werden, für Verlege-Maßnahmen ohne Synergien reduzieren alternative Verlegetechniken die Kosten erheblich. Damit dies sowohl für die genehmigenden Kommunen als auch für die Infrastrukturbetreiber planbar und ohne zusätzliche Risiken erfolgen kann, sollten hierfür verbindliche DIN-Normen geschaffen werden.

  • Förderung von interkommunalen oder kreisweiten Aktivitäten

Eine übergreifende Zusammenarbeit ermöglicht großflächige Ausbauregionen, die eine höhere Wirtschaftlichkeit erwarten lassen als der Betrieb von kleinen kommunalen Netzen. Die regelmäßige Kommunikation über den Stand der Aufbauaktivitäten und das Herausheben von Best-Practise Beispielen erhöht die Wahrnehmung und erzeugt zusätzlichen öffentlichen Druck für die Umsetzung des Infrastrukturaufbaus. Mit einer fachlichen Beratung von Kommunen und der aktiven Begleitung der Ausbauvorhaben kann vor Ort fehlendes Wissen ausgeglichen werden.

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