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Fallbeispiel: TKG Südwestfalen schafft Voraussetzungen für NGA-Ausbau

Fallbeispiel: TKG Südwestfalen schafft Voraussetzungen für NGA-Ausbau

Veröffentlicht am 02.04.2016

Die TKG geht auf eine 2005 gestartete Initiative im Hochsauerlandkreis zurück und hat nach Gründung der Telekommunikationsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbh an der erfolgreichen Beseitigung von unterversorgten Gebieten gearbeitet. Hierzu wurde ein regionaler Backbone-Ring auf der Basis von Richtfunkstrecken errichtet, von dem aus die Bandbreite zu den größtenteils sehr kleinen Siedlungen gebracht wurde. Die so mit eigenem Kapital sowie mit Förder- und Finanzierungsmitteln errichtete passive Infrastruktur wird an geeignete Netzbetreiber („Internet Service Provider“) verpachtet, die den Dienst gegenüber dem Kunden erbringen und das Kundenmanagement von der Akquisition bis zur Abrechnung übernehmen. In den Folgejahren sind mit Olpe, Soest, Siegen-Wittgenstein und dem märkischen Kreis weitere Landkreise als Gesellschafter beigetreten und die Telekommunikationsgesellschaft erhielt den heutigen Namen. Bei den Investitionen in Netzinfrastruktur wird eine langfristige Amortisation der Investitionen angestrebt.

Nach der Beseitigung der Unterversorgung mit damals weniger als 1 Mbit/s übernimmt die TKG-SWF infrastrukturpolitische Aufgaben. Eine wichtige Grundlage für die Tätigkeiten ist die Analyse der vorhandenen Infrastrukturen, die in einem Kataster mit georeferenzierten Daten (GIS) aufbereitet werden. Mit Breitbandkoordinatoren in den angeschlossenen Kreisen unterstützt die TKG-SWF bei der weiteren Verbesserung der Breitbandversorgung. Neben den Infrastrukturdaten wurden Kontakte zu den in den Kreisen tätigen Netzbetreibern aufgebaut und gemeinsam mit den Kreisen Übersichten zur aktuellen Versorgungssituation erarbeitet.

Die Aktivitäten der TKG-SWF in den Kreisen hat in Verbindung mit der geschaffenen Informationsbasis zusätzlich zu den eigenen Projekten bei anderen Netzbetreibern Investitionen ausgelöst. Sofern ein eigenwirtschaftlicher Ausbau der privaten Netzbetreiber unter den gegebenen Siedlungsstrukturen und topographischen Gegebenheiten nicht möglich ist, unterstützt die TKG-SWF die betroffenen Kommunen bei der Konzeption von Lösungsansätzen und der Beantragung von Fördermitteln aus den verschiedenen Programmen. Somit wird ein insgesamt schneller Ausbau in den Gebieten der beteiligten fünf Kreise erreicht, als es bei einem eigenen Ausbau durch die TKG-SWF alleine möglich wäre.

Obwohl auch die TKG-SWF die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser-Hausanschlüssen als nachhaltiges Ziel des Infrastrukturaufbaus sieht, werden Brückentechnologien wie VDSL, Vectoring, Kabelnetze und Richtfunk) beim Ausbau unterstützt, da der flächendeckende FTTB-Ausbau insbesondere in den ländlichen Strukturen des Versorgungsgebietes nur über einen langen Zeitraum und unter Nutzung von Synergien möglich ist. Trotzdem wird der FTTB-Ausbau in Fällen, in denen die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, unterstützt oder auch selber betrieben. Mit den geschaffenen Voraussetzungen werden die Kreise auch bei der Bearbeitung der kreisweiten Förderanträge nach dem im Oktober 2015 gestarteten Bundesförderprogramm für den NGA-Ausbau unterstützt.

(http://www.tkg-swf.de/)

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