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Förderleitfaden für den Breitbandausbau in NRW demnächst mit mindestens 6 Mbit/s

Förderleitfaden für den Breitbandausbau in NRW demnächst mit mindestens 6 Mbit/s

Veröffentlicht am 08.05.2015

Es wurde schon lange an einer Änderung der Förderrichtlinien für den Breitband-Ausbau im ländlichen Raum gearbeitet. Der ursprünglich 2008 veröffentlichte Runderlass ermöglichte einen geförderten beihilferechtlich notifizierten Ausbau nur in Gebieten mit mehrheitlich weniger als 2 Mbit/s. Dieser Wert ist für eine effiziente Internetnutzung aber schon lange zu langsam!

Jetzt wurde eine überarbeitete Version der GAK-Förderrichtlinie für NRW bekannt, die einige bedeutsame Änderungen für den Breitbandausbau enthält und in dieser Form wohl auch in nächster Zeit in Kraft gesetzt wird:

  • als unterversorgt gelten jetzt Gebiete mit weniger als 6 Mbit/s für Downloads
  • die Unterversorgung muss nicht mehr "mehrheitlich" in dem auszubauenden Gebiet anzutreffen sein
  • der Zuschuss wurde auf Maßnahmen bis maximal € 500.000 (ursprünglich € 200.000 und seit letztem Jahr € 300.000)
  • eine Bedarfserhebung ist - endlich - nicht mehr erforderlich. Als Nachweis reicht der Nachweis des Versorgungsgrades

Wie bisher auch können nur Kommunen innerhalb der Förderkulisse und für Ortschaften mit weniger als 10.000 Einwohner eine Förderung erhalten. Auch die Förderquote bleibt bei dem zuletzt geltenden Wert von 75%. Auch die Verfahrensschritte Markterkundung und Auswahlverfahren sind weiterhin durchzuführen.
Insgesamt stellt die Überarbeitung eine erhebliche Verbesserung für den Versorgung mit schnellem Internet im ländlcihen Raum dar. Bei der bisherigen 2 Mbit/s Grenze blieben ganze Ortschaften und große Teile am Rande besser versorgter Gebiete mit weniger als 6 Mbit/s schlecht versorgt. Die Anhebung auf 6 Mbit/s wurde daher schon lange von Experten und Vertretern der Kommunen gefordert. In Bezug auf die leitungsgebundene Versorgung dürften in NRW noch knapp 10% der Haushalte und Betriebe mit weniger als 6 Mbit/s unterversorgt sein!

Auch der Verzicht auf die flächendeckende Befragung bei Haushalten und Betrieben habe ich schon seit den ersten Förderprojekten im Jahr 2008 gefordert. Die Befragung erzeugt unnötigen Aufwand bei der Verwaltung, erzeugt selbst bei guten Rücklaufquoten keine repräsentativen Ergebnisse, da weder die schon gut versorgten Nutzer geantwortet haben noch die noch nicht das Internet nutzenden N-Onliner. Zudem haben die Befragungen oft Erwartungen in der betroffenen Bevölkerung geweckt, die mit den Fördermaßnahmen nicht immer erfüllt werden konnten. Zu guter Letzt habe ich noch keinen Netzbetreiber gefunden, der seine Planung für den Breitbandausbau auf der Basis von Ergebnissen einer unverbindlichen Befragung aufbaut.

Aber auch bei der Anhebung der Unterverorgungsgrenze wird die Umsetzung nicht in jedem Fall einfach, da die unterversorgten Gebiete oft einen langen Anlauf zum nächsten Backbone haben, eine niedrige Bevölkerungszahl und eine niedrige Siedlungsdichte aufweisen. Um zu angemessenen und verhältnismäßigen Deckungslücken zu kommen, ist in vielen Fällen zusätzlicher Planungs- und Konzeptionsaufwand zu treiben.

Immer noch nicht gelöst ist das Problem der Förderkulissen, die dazu führen, dass auch ländlich geprägte Randlagen der Ballungsgebiete keine Förderung erhalten können. Dass es auch anders geht, hatte Hessen schon vor Jahren vorgeführt und die Fördermöglichkeit im Rahmen einer allgemein abstrakten Notifizerung auf alle Kommunen im Land ausgeweitet.

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