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Grundversorgungsförderung ermöglicht demnächst vermutlich Bandbreiten von 30 Mbit/s!

Grundversorgungsförderung ermöglicht demnächst vermutlich Bandbreiten von 30 Mbit/s!

Veröffentlicht am 02.06.2015

Am 04.05.2015 wurde in NRW die neue Förderrichtlinie für den Breitband-Ausbau erlassen und die Unterversorgungsgrenze von 2 auf 6 Mbit/s angehoben. Die noch offenen Förderleitlinien werden demnächst veröffentlicht. Im Rahmen von Auswahlverfahren können dann vermutlich endlich Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s für die Mehrzahl der Anschüsse im unterversorgten Gebiet gefordert werden. Damit kann in unterversorgten Gebieten eine zumindest mittelfristig ausreichende Internet-Geschwindigkeit geschaffen werden.

Allerdings bleibt das Problem, dass unterversorgte Gebiete in der Regel zunehmend weiter entfernt von Netzknoten liegen, in dünn besiedelten Gebieten mit absolut gesehen niedrigen Anschlusszahlen. Somit wird ein Ausbau mit einer DSL-Brückentechnologie generell schwierig und der laufenden Betrieb fallweise unwirtschaftlich. Die geänderten Rahmenbedingungen gehen zwar in die richtige Richtung, kommen aber doch spät!

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