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NGA-Rahmenregelung erweitert die Möglichkeiten für den nachhaltigen Breitbandausbau

NGA-Rahmenregelung erweitert die Möglichkeiten für den nachhaltigen Breitbandausbau

Veröffentlicht am 17.06.2015

Die Förderung des Breitbandausbaus beschränkte sich bislnag auf die Beseitigung von weißen Flecken in der Grundversorgung. Eine Ausnahme bildete das zeitlich befristete Programm des Konjunkturpakets II. Hiermit konnte auf der beihilferechtlichen Grundlage der Bundesrahmenregelung Leerrohre unter bestimmten Bedingungen der Aufbau eines FttB-Netzes mit Leerrohren bis zur Grundstücksgrenze gefördertwerden. Seit der Beendigung des Programms konnten Kommune auch weiterhin unter den Bedingungen der Bundesrahmenregelung Leerrohre für den Breitbandausbau verlegen. Eine Förderung hierfür gab es in NRW nicht und auch eine zusätzlich vorhandene Deckungslücke konnte nicht ausgeglichen werden. Die am 15.06.2015 durch die EU notifizierte NGA-Rahmenregelung schafft endlich eine brauchbare Grundlage für den nachhaltigen NGA-Ausbau.

Die NGA-Rahmenregelung löst die Bundesrahmenregelung Leerrohre ab und erweitert die Umsetzungsmöglichkeiten. Eigentlich lief die Bundesrahmenregelung Anfang 2014 aus und die Notifizierung der NGA-Rahmenregelung wurde bereits für Mitte 2014 erwartet. Die Verzögerungen bei der Notifizierung  machten die Verlängerung der Bundesrahmenregelung Leerrohre erfordelrich, die seit Frühjahr 2014 als angepasste Bundesrahmenregelung in Kraft war.

Mit der NGA-Rahmenregelung kann der Ausbau von schnellen Netzen mit mindesten 30 Mbit/s für die Haushalte und Betriebe im Ausbaugebiet gefordert werden, für die Mehrzahl der Anschlüsse auch 50 Mbit/s. Damit wird jetzt auch in ländlichen Räumen der Ausbau mit nach derzeitigen Ansprüchen in den meisten Fällen ausreichenden Geschwindigkeiten ermöglicht. Bei Aufbau eines passiven Leerrohr-Anschlussnetzes mit einer durchgehenden Lichtwellenleiter-Trasse können aber auch 100 Mbit/s und über 1 Gbit/s übertragen werden. Der Ausbau kann somit endlich auch zukunftssicher und nachhaltig erfolgen.

Mit der NGA-Rahmenregelung werden von Brüssel 3 Mrd. € für die Förderung entsprechender Ausbauvorhaben bewilligt. Somit kann voraussichtlich auch in NRW demnächst - erstmalig nach Auslaufen des Konjunkturpaketes II - eine Förderung für den FttB-Ausbau vergeben werden. Es bleibt abzuwarten, wie eine Förderrichtlinie und Leitlinien für einen entsprechenden Ausbau gestaltete sein werden. Es wird auch sicher weiterhin eine Eigenbeteiligung von den Kommunen gefordert, 25% analog zu den Ausgestaltungenbei GAK und RWP? Auf jeden Fall können jetzt in verstärktem Maße Kommunen, Kreise und Stadtwerke den für die Zukunftssicherung wichtigen Ausbau von Glasfaser-Anschlussnetzen in Angriff nehmen.

Aus beihilferechtlichen Gründen ist nur der Teil des passiven Netzes bis zur Grundstücksgrenze zuwendungsfähig. Damit bleibt die Finanzierung der Strecvke von der Grundstücksgrenze bis zum Hausanschluss offen. Aber ähnlich wie bei Versorgungsleitungen kann es Hauseigentümern zugemutet werden, diese Kosten selber zu übernehmen. Auch der Wert einer Immobilie steigt bei einer zukunftssicheren Internetanbindung. Im Ausland sind diese Strecken ebenfalls oft durch den Eigentümer zu finanzieren und dies hat den Ausbau nicht gebremst. Auch die Kabelnetzbetreiber erheben in vielen Fällen einen Baukostenzuschuss, obwohl es für privatwirtschaftliche Unternehmen natürlich keine beihilferechtlichen Beschränkungen gibt. Diese scheinbare Einschränkung sollte somit kein Hindernis für den zügigen Aufbau von Glasfaser-Anschlussnetzen darstellen! Wichtig wäre auf jeden Fall aber die zeitnahe Schaffung von Förderleitlinien!

Die NGA-Rahmenregelung bekräftigt die Forderung nach einem offenen Netzzugang ("Open Access") für Netz-und Dienstebetreiber und dies ist eine wichtige Festlegung! Nur in offenen Netzen wird sich die gewünschte Dienstevielfalt entwickeln, die auch kleineren Dientebetreibern, deren Angebote nur kleine Zielgruppen adressieren oder lokale Reichweite haben, den Geschäftseinstieg ermöglichen. Es ist konsequent, dass damit auch die Förderfähigkeit der Vectoring-Technologie abgelehnt wird. Mithilfe von Vectoring als einer Weiterentwicklung der DSL-TRechnologie, die die alte Kupferdoppelader zum Hausanschluss nutzt, können zwar mit in der Regel niedrigeren Investitionen ganze Anschlussgebiete versorgt werden. Aber auch Vectoring ist "nur" eine Brückentechnologie und ersetzt nicht den längerfristig nötigen Schritt zu durchgängigen Glasafasernetzen!

Die Pressemitteilung zur NGA-Rahmenregelung findet sich auf der Seite der EU-Kommission.


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