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Simmerath startet das erste Auswahlverfahren nach den geänderten GAK-Förderrichtlinien

Simmerath startet das erste Auswahlverfahren nach den geänderten GAK-Förderrichtlinien

Veröffentlicht am 25.05.2015

Das erste Auswahlverfahren nach der neuen am 04.05.2015 in Kraft getretenen Förderrichtlinie für den Breitbandausbau im ländlichen Raum mit der neuen Untergrenze von 6 Mbit/s wurde gestern von der Gemeinde Simmerath für drei Bereiche in der Gemeinde gestartet. Da die überarbeitete Förderrichtlinie erst vor Kurzem erlassen wurde, hat die Gemeinde Simmerath noch eine Befragung durchgeführt, die nach heutigem Stand der Förderrichtlinie nicht mehr erforderlich ist. Dabei zeigen die Ergebnisse, dass in den heute noch unterversorgten Gebieten tatsächlich ein hoher Bedarf an schnelleren Internetzugängen besteht!.

Die von Haushalten und Betrieben genannte Wunsch-Bandbreite liegt in den drei Untersuchungsgebieten zwischen 27 und 41 Mbit/s bei durchaus realistischen Preisvorstellungen. Dies belegt, dass eine Unterversorgungsgrenze eine theoretische Größe ist, die direkt nach Veröffentlichung wieder von der Wirklichkeit überholt wird! Es zeigt sich ebenfalls, dass Gebiete mit heute schon besserer Versorgung höhere Bandbreite nachfragen. Eigentlich kommt dies nicht ganz unerwartet. Die Diskussion um Bandbreiten wird erst in Zukunft beendet sein, wenn flächendeckende Glasfaser-Anschlussnetze verfügbar sind.

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