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Zusätzliche unterversorgte Gebiete mit Unterversorgungsgrenze bei 6 Mbit/s

Zusätzliche unterversorgte Gebiete mit Unterversorgungsgrenze bei 6 Mbit/s

Veröffentlicht am 15.06.2015

Mit einer Untergrenze von 6 Mbit/s ergeben sich wieder eine Reihe von jetzt ebenfalls unterversorgten Gebieten. Auch in der Gemeinde Kerken gibt es unterversorgte Ortschaften. Eine der vermutlich letzten Befragungen in der Fläche haben gezeigt, die Mehrheit von Betrieben und Haushalten wünscht mehr als 45 Mbit/s! Die Markterkundung nach der neuen Förderrichtlinie läuft bis Mitte Juli! Die Markterkundung ist öffentlich unter dem folgenden Link. Bis zum 15.07.2015 können Netzbetreiber ihre Planungen und Ausbauabsichten in Kerken bei einer Versorgung von mindestens 30 Mbit/s für die Mehrzahl der unterversorgten Anschlüsse bei der Gemeinde einreichen.

Im Laufe der Zeit wird auch die Unterversorgungsgrenze von 6 Mbit/s genauso wie die 1 Mbit/s Grenze von 2008 angehoben werden müssen. Letztlich ist das "Nachlaufen" nach immer höheren Bandbreiten erst dann beendet, wenn es flächendeckende Glasfaser-Anschlussnetze gibt!

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