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DigiNetzGesetz darf nicht genutzt werden zur Torpedierung kommunaler Betreibermodelle

DigiNetzGesetz darf nicht genutzt werden zur Torpedierung kommunaler Betreibermodelle

Veröffentlicht am 19.08.2017

Für den Ausbau der Glasfaser-Anschlussnetze halte ich die Nutzung anderer Tiefbaumaßnahmen zur Mit-Verlegung von Leerrohren und damit zur Senkung der Tiefbaukosten für eine sinnvolle Vorgehensweise. In vielen Fällen ist nur auf diesem Wege ein wirtschaftlicher Ausbau der Anschlussnetze möglich. Das im November 2016 verabschiedete DigiNetzGesetz gibt interessierten Nutzern das Recht zur Mitnutzung. Es liegen zwar noch nicht alle notwendigen Ausgestaltungen für dieses Gesetz vor,  so dass eine Reihe von offenen Punkten bleiben, z.B. die Ermittlung der angemessenen Kostenbeteiligung an einer Tiefbaumaßnahme. Sin nur die Mehrkosten für die Einbringung des eigenen Leerrohres oder eine möglicherweise Verbreiterung des Grabens zu zahlen, oder ist auch eine anteiligen Kostenübernahme für den eigentlichen Graben vorzusehen. Genauere und vor allem praktikable Regelungen wären hilfreich.

Wie das im DigiNetzGesetz festgeschriebene Mitverlegerecht eine geplante Ausbaumaßnahme bzw. das Betreibermodell des Infrastrukturbetreibers für ein Breitband-Anschlussnetz aber auch behindern kann, zeigt das Beispiel aus dem Landkreis Karlsruhe. Hier haben die  Netzbetreiber Deutsche Telekom und Unitymedia das Recht eingeklagt, die von der Gemeinde geplante Baumaßnahme zur Schaffung eines Glasfaser-Anschlussnetzes nutzen zu dürfen, um eigene Breitband-Anschlüsse zu verlegen. Mehr Angebote schaffen zwar Wettbewerb zum Vorteil der Kunden, ein Wettbewerb bei Leerrohrnetzen ist aber nicht sinnvoll. Die parallele Verlegung von Anschlussnetzen ist eigentlich nicht erforderlich, wenn der offene Netzzugang zu marktgängigen Preisen möglich ist. Ich habe schon vor längerem vorgeschlagen, die Möglichkeiten zur Vergabe einer Konzession für ein Glasfaser-Anschlussnetz zu prüfen. Dieser Art der Nutzung des DigiNetzGesetzes könnte die Umsetzung von Ausbaumaßnahmen von Stadtwerken und Kommunen nach dem Betreibermodell massiv beeinträchtigen. Wer will Anschlussnetze bauen, wenn er nicht sicher sein kann, ob die geplanten Kundenzahlen erreicht werden und ein Projekt vielleicht nie die Amortisationsgrenze erreicht. Hier sollte vom Gesetzgeber dringend unterbunden werden, dass das DigiNetzGesetz so ausgelegt wird, dass Baumaßnahmen zur Verlegung von Glasfaser-Anschlussnetzen zur Schaffung von parallelen Infrastrukturen missbraucht werden - zumindest dann nicht, wenn ein offener Zugang zu den Leerrohren und Anschlussnetzen gewährleistet ist. Die Ausbauaktivität insbesondere von Stadtwerken und Kommunen ist aus meiner Sicht dringend erforderlich, um das Ziel einer flächendeckenden Glasfaserversorgung in Deutschland in knapp zehn Jahren zu erreichen.

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