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Konzeptpapier für Glasfaser-Migration und Digitalisierung - Teil 4

Konzeptpapier für Glasfaser-Migration und Digitalisierung - Teil 4

Veröffentlicht am 03.08.2017

4.   Geschäftsmodelle für den Breitbandausbau

Im Folgenden werden typische Optionen beschrieben. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da in den letzten Jahren sehr viele Breitbandausbau-Vorhaben umgesetzt wurden. In der Darstellung werden zudem keine kommunalen Gründungen von Betreiber-Gesellschaften betrachtet, die entweder bereits in den neunziger Jahren erfolgten oder sich schwerpunktmäßig auf Märkte in Großstädten fokussieren. Insbesondere sind die Markt- und Wettbewerbsbedingungen der neunziger Jahre kaum mit der heutigen Situation zu vergleichen. Ebenfalls ohne Berücksichtigung bleiben Aktivitäten im Bereich von (technischen) Dienstleistungen für Netzbetreiber, hierzu gehören auch Rechenzentrums-Leistungen für Kommunen und Unternehmen.

4.1.  Ausbau mit Zuwendungen (Deckungslücke)

Ein Breitbandausbau gegen Gewährung einer Zuwendung zur Schließung einer Deckungslücke ist beihilferechtlich nur in eng gefassten Fällen möglich. Die Deckungslücke (auch als Wirtschaftlichkeitslücke bezeichnet) ergibt sich als Differenz aus den erforderlichen Investitionsaufwendungen zusammen mit den über sieben Jahre kumulierten Betriebskosten und den zu erwartenden kumulierten Mehrumsätzen. In der Kalkulation der einzelnen Positionen für die Deckungslücke ist der Netzbetreiber weitgehend frei.  Bei einem Ausbau mit Zuwendungen kann die Finanzierung rein aus Haushaltsmitteln erfolgen oder unter Nutzung von EU-Förderprogrammen für Gemeinschaftsaufgaben (GAK oder RWP). Eine Förderung nach einem dieser Landes-Förderprogramme ist nur innerhalb der regionalen Förderkulisse möglich und unterliegt engen Auflagen. Aufgrund seines Volumens von gut € 4 Mrd. ist das Ende 2015 gestartete und bis Ende 2018 laufende Programm zur Förderung  von 50% der Deckungslücke derzeit das wichtigste und wirkungsvollste Programm. Neben der Bundesförderung können 40% der Deckungslücke mit Landesmitteln aufgestockt werden und die Kommune tragen 10% Eigenanteil. Somit steht ein Betrag in Höhe von € 8 Mrd. für den Ausbau in weißen Breitbandflecken mit < 30 Mbit/s zur Verfügung. Mitte 2017 sind bereits gut € 3,1 Mrd. an Bundesmitteln vorläufig bewilligt worden.

 

4.2.  Ausbau unter Nutzung vorhandener Infrastrukturen

Eine Sonderform des Ausbaus mit Deckungslücke stellt die Nutzung von vorhandenen Infrastrukturen dar. Sofern geeignete Infrastrukturen (Leerrohre, Kanaltrassen, Masten etc.) vorhanden sind und eine Nutzung durch den Netzbetreiber möglich ist, können Investitionskosten (insbesondere in Tiefbau-Leistungen eingespart werden und somit die Deckungslücke gesenkt werden. Da die Tiefbaukosten im Durchschnitt für ca. 75% der Gesamt-Investitionen ursächlich sind, kann die Deckungslücke teilweise signifikant gesenkt werden.

Allerdings stehen nur in wenigen Fällen tatsächlich Infrastrukturen zur Verfügung, die geeignet und genutzt werden können. Dabei muss nicht nur die Trassenführung für die Breitbandzuführung passend sein, sondern auch die Beschaffenheit der Infrastruktur-Komponenten, um eine Anbindung an andere Netzelemente und den Einzug von Glasfaserkabeln zu ermöglichen. Abwasserkanäle können z.B. geeignet sein, um ein Leerrohr zu verlegen. Allerdings sind die höheren Kosten für das erforderliche Material des Leerrohrs (V2A-Stahl), das zusätzliche Befestigungsmaterial und die Kosten für den Verlege-Roboter mit den Kosten einer separaten Verlegung abzugleichen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Lage des Kanals in ca. 2,5 Meter Tiefe beim Ausstieg zusätzlichen Aufwand bedeuten kann.

 

4.3.  Ausbau mit bürgerschaftlichem Engagement

Sofern ein Breitband-Ausbau für einen Netzbetreiber unwirtschaftlich und eine Deckungslücke unverhältnismäßig hoch ist, kann bürgerschaftliches Engagement in Form von Eigenleistungen bei der Erbringung von Tiefbauleistungen oder in Form von Baukostenzuschüssen eine Alternative schaffen. Problematisch ist bei diesem Modell die Einbindung einer ausreichenden Anzahl der betroffenen Haushalte und Betriebe. In erfolgreichen Beispielen geschieht dies durch Bürgerinitiativen und lokale Multiplikatoren. Aufgrund des engeren Zusammenhalts eignen sich kleinere Gemeinde und Ortsteile mit oft dörflichem Charakter eher als städtisch geprägte Gemeinschaften. Einen Sonderfall dieses Modells stellt die Sammlung von Spenden dar, die zweckgebunden zur Abdeckung (eines Teils) des von der Kommune zu leistenden Eigenanteils an der Deckungslücke genutzt werden.

Um die Versorgung mit zukunftsfähiger Glasfaser (FttB oder FttH) zu verbessern, bietet FTTH.blog Hilfestellung bei der Umsetzung von Bürgerinitiativen, die den Ausbau mit FttB vorantreiben wollen. Der Blog entstand aus einer erfolgreichen Bürgerinitiative „Glasfaser für Kerken" und teilt diese Erfahrungen in einer 10-teiligen Artikelserie, die unter diesem Link erreicht werden kann. Dort werden die Aspekte bei der Mobilisierung der Bürger (Social Media, Vernetzung, direkte Ansprache etc.) für ein Ausbauprojekt in einzelnen Beiträgen anhand von Beispielen erläutert:

  1. "Warum Du den FTTH-Ausbau selber in die Hand nehmen musst"
  2. "Warum Du es alleine nicht schaffst und wie du Gleichgesinnte findest"
  3. "Wie Ihr euch mit WhatsApp, Doodle & Co. sinnvoll vernetzt"
  4. "Welche Inhalte für Euren Internetauftritt relevant sind"
  5. "Facebook – wichtig, aber nicht alles"
  6. "Mit Emotionen und Argumenten von FTTH überzeugen"
  7. "Warum die entscheidenden Prozente außerhalb des Internets zu finden sind"
  8. "Warum es ohne Multiplikatoren nicht funktionieren wird"
  9. "Hand in Hand mit der Politik"
  10. "Es bleibt harte Arbeit bis zum Schluss"

Aus der erfolgreichen Initiative in Kerken und dem Blog entstanden in mindestens drei weiteren Gemeinden (Wachtendonk, Uedem, Issum) im Kreis Kleve Bürgerinitiativen mit jeweils eigenem Internetauftritt, in denen eine Planung entweder in Aussicht ist, bereits zugesagt wurde, oder das Vorhaben durchgeführt wird. Zu den Herausforderungen gehört, dass es einen hohen Aufklärungs- und Informationsbedarf bezüglich Glasfaser gibt. Auf die Fragen von anderen Bürgern soll eingegangen werden um Ängste und Sorgen zu nehmen, andererseits soll durchaus emotional über Glasfaser als Standortvorteil argumentiert werden. Daher wird eine aktive Öffentlichkeitsarbeit außerhalb des Internets durch Flyer oder Bürgersprechstunden für Nachfragen und zur Information als erforderlich erachtet. Auch Multiplikatoren, in Form von (Sport-)Vereinen oder ortsansässigen Firmen werden als unabdingbar gesehen.

 

4.4.  Ausbau durch Stadtwerke oder Versorgungsunternehmen

Sofern die Kommune ein eigenes Stadtwerk besitzt, kann der Aufbau der passiven Infrastruktur als zusätzliches Geschäftsfeld des Stadtwerks betrieben werden. In diesem Fall plant, baut und betreibt das Stadtwerk die passive Infrastruktur und vermietet sie an einen oder mehrere Netzbetreiber. Als beihilferechtliche Grundlage dient die Bundesrahmenregelung Leerrohre. Der Netzaufbau kann entweder als eigenständige Maßnahme umgesetzt werden oder in Verbindung mit anderen Vorhaben (z.B. der Sanierung von Versorgungsleitungen). Stadtwerke können Synergien bei der Umsetzung nutzen, um die Anforderungen an eine zeitnahe Zählerfernablesung zu erfüllen. Über die Steuerung von erneuerbaren Energiequellen können Smart-Grids über die Glasfasernetze gesteuert werden.

In manchen Fällen setzen Stadtwerke zunächst auf den Ausbau in Gewerbegebiete, da Unternehmen meist einen höheren Bandbreitenbedarf haben und auch die „Take-up-Rate“ als Quote der Vertragsabschlüsse in Gewerbegebieten in der Regel höher liegt. Gleichzeitig ist eine höhere Preiselastizität bei zusätzlichen Leistungen zu beobachten. Das Modell eines Ausbaus mit Stadtwerken kann kombiniert werden mit einer Zusammenarbeit mit Infrastrukturbetreibern und mit einem Ausbau in Verbindung mit Sanierungsvorhaben.

 

4.5.  Motivation von Netzbetreibern

Sofern ein Ausbau mit Kompensation einer Deckungslücke nicht möglich ist oder nicht zum gewünschten Ziel führt und auch kein kommunales Stadtwerk vorhanden ist (oder ein Stadtwerk die Aufgaben des Infrastruktur-Aufbaus nicht übernehmen kann), kann über den Weg der Motivation versucht werden, einen Netzbetreiber zu gewinnen. Dabei wird einem Netzbetreiber ein Einstieg in den regionalen Markt mit den rechtlich möglichen Maßnahmen erleichtert. Eine Voraussetzung für diesen Weg ist die Schaffung einer guten Informationslage z.B. zum Versorgungsgrad, den vorhandenen eigenen und fremden Infrastrukturen, Informationen zur Bevölkerungsstruktur und dem Branchenmix sowie der Ermittlung des vorhandenen Bedarfs. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist eine positive Begleitung und aktive Unterstützung durch Politik und Verwaltung.

Dies ist unter anderem die Voraussetzung für die Tätigkeit der Deutschen Glasfaser in verschiedenen Kreisen in NRW (Borken, Heinsberg, Steinfurt, Wesel, Viersen, Coesfeld). Im Rhein-Kreis Neuss ist die Deutsche Glasfaser mit einem Projekt in Grevenbroich gestartet. Die Deutsche Glasfaser fordert vor Baubeginn eine Vorvertragsquote von 40%. In der Wertschöpfungskette tritt die Deutsche Glasfaser selbst als reiner Infrastrukturanbieter auf, bei den Projekten organisiert die Deutsche Glasfaser allerdings auch die Wertschöpfungsstufen des aktiven Netzbetriebs und des Diensteangebots, so dass für die kooperierenden Kommunen ein in der Wertschöpfungskette geschlossenes Angebot kommuniziert werden kann.

Zu den notwendigen Unterstützungsmaßnahmen gehören gemeinsame Informationsveranstaltungen (nur zur Glasfaser-Technologie und ihre Möglichkeiten, nicht für Vermarktungszwecke), Einbindung von Multiplikatoren aus Politik und Vereinen, Bereitstellung von Werbeflächen, Suche nach Technikstandorten für Netzknoten und Unterstützung bei der Wegesicherung sowie bei der Erteilung von Genehmigungen. Beihilferechtlich ist die Unterstützung eines Infrastrukturbetreibers problemloser als die Unterstützung eines Netz- oder Dienstebetreibers. Zusätzlich zur Informationsaufbereitung kann die Erstellung eines Masterplans im Sinne einer technischen Netzplanung bis auf Straßenzugsebene hilfreich sein und einem Netzbetreiber den Einstieg erleichtern (im Fall einer Zusammenarbeit mit der Deutschen Glasfaser ist dies nicht erforderlich).

 

4.6.  Kooperationen mit Infrastrukturbetreibern

Sofern kein Vollsortimenter für einen Netzaufbau verfügbar ist oder ein auf den Aufbau von TK-Netzen spezialisierter Anbieter (z.B. die Deutsche Glasfaser), der die gesamte Wertschöpfungskette in Eigenregie organisiert, kann eine passive NGA-Infrastruktur auch in Zusammenarbeit mit anderen Infrastrukturbetreibern erfolgen, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt z.B. im Bereich der Versorgung mit Strom, Gas, Wasser oder Abwasser haben. Prädestiniert hierfür sind überregional tätige Energie-Versorgungs-Unternehmen (EVU). Schon in der Vergangenheit haben sich EVUs im Telekommunikationsmarkt engagiert (z.B. o.tel.o, Veba.com, VIAG Interkom – heute o2). Kooperationen mit EVUs ohne eigene Telekommunikations-Sparten können unterschieden werden zwischen einem reinen Streckengeschäft mit der Vermietung von Leerrohr-Kapazität entlang ausgewählter Trassen und dem gezielten Ausbau in ganzen Regionen.

In NRW ist Innogy in verschiedenen Vorhaben tätig und legt Leerrohre entweder bis zu den Kabelverzweigern oder bis zum Hausanschluss. FiberNet übernimmt dabei nicht den Betrieb des aktiven Netzes und stellt keine Dienste zur Verfügung. Der Ausbau erfolgt nur in Regionen, die für RWE als wirtschaftlich angesehen werden aufgrund der zu erwartenden Mieteinnahmen und / oder der Synergien mit eigenem Bedarf an Steuerleitungen. Als Mieter der Infrastruktur fungieren z.B. NetCologne, Vodafone und Unitymedia. Die Anforderungen an die Kommunen sind bei diesem Modell in der Regel weniger hoch als bei dem Ansatz zur Motivation von Netzbetreibern. Dafür lässt sich auf diesem Wege auch kaum ein flächendeckender Ausbau erzielen und es werden außer bei Neubaugebieten bevorzugt FttC-Konzepte realisiert.

 

4.7.  Gründung von Betreiber-Institutionen oder Zweckverbänden

Passive NGA-Infrastrukturen können nicht nur von privatwirtschaftlichen Unternehmen oder kommunalen Stadtwerken errichtet und betrieben werden, sondern auch von hierfür gegründeten Gesellschaften mit Kreisen und Kommunen als Gesellschaftern. Die Anforderungen sind vergleichbar mit denjenigen beim Ausbau durch ein spezialisiertes Unternehmen. Allerdings hat die beteiligte Kommune mehr Einflussmöglichkeiten beim Ausbau, da im Einzelfall eine Abwägung zwischen Renditezielen und Daseinsvorsorge vorgenommen werden kann. So können im Sinne der Daseinsvorsorge und zur Erhöhung der Standortattraktivität niedrigere Vorvertragsquoten und längere Amortisationszeiten akzeptiert werden als durch einen rein kommerziellen Anbieter. So können auch unter wirtschaftlichen Aspekten unattraktive Gebiete mit ausgebaut werden und eine digitale Spaltung im kommunalen Raum vermieden werden.

Damit die hierbei entstehende Infrastruktur später zu einem zusammenhängenden Anschlussnetz zusammen wächst, ist im Vorfeld ein Masterplan zu erstellen und die anstehenden Arbeiten zu koordinieren. Für diese Art der Verlegung im Beilauf eignen sich kleinere Reparaturarbeiten weniger als flächige Sanierungsprojekte (z.B. bei einer Sanierung des Abwasserkanals). Entsprechende Sanierungsprojekte erstrecken sich meist über mehrere Jahre hinziehen und daher ist auch für ein NGA-Netz von einer „Bauzeit“ von ca. 10 Jahren auszugehen, bis eine größere Fläche abgedeckt wird. Da bei Verlegung im Beilauf nur ca. ein Zehntel der Investitionskosten einer gesonderten Verlegung anfällt, ist ein solches Vorgehen sinnvoll, sofern die bestehende Versorgungslage nicht zu kurzfristigen Maßnahmen zwingt. Selbst bei einer gut organisierten Verlegung im Beilauf werden in der Regel Strecken übrig bleiben, die gesondert gebaut werden müssen. Das entstandene Netz kann entweder in einzelnen Schritten oder als Ganzes nach Fertigstellung im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung einem Netzbetreiber zur Anmietung angeboten werden.

Für die planerischen, koordinierenden und betrieblichen Aufgaben ist es sinnvoll, eine eigene Gesellschaft zu gründen und hierfür Personal einzustellen. Beim Netzaufbau können Kooperationen mit anderen Infrastrukturbetreibern vereinbart werden und Sanierungsvorhaben zur kostensenkenden Mitverlegung genutzt werden. Die Amortisation der Investitionen ergibt sich durch die Vermietung des Anschlussnetzes an Netzbetreiber und liegt im Zeitraum von 15 bis 20 Jahren. Aufgrund der erforderlichen Organisation und der damit verbundenen Fixkosten ist ein Mindestkundenpotential erforderlich, so dass sich eine eigene Infrastruktur-Gesellschaften meist erst ab einer Betätigung auf Kreisebene lohnen. Die „TKG“ im Hochsauerlandkreis ist eines der wenigen Beispiele für die Umsetzung dieses Geschäftsmodells und hat seine Tätigkeit inzwischen auf insgesamt vier Kreise ausgeweitet. Das Beispiel der Breitbandinfrastrukturgesellschaft Cochem-Zell belegt, dass auch die Einbeziehung privatwirtschaftlicher Unternehmen (in diesem Fall den Netzbetreiber inexio und den Versorger RWE) sinnvoll sein kann.

Eine Sonderform der Infrastrukturgesellschaft bei rein kommunalen Aktivitäten für den Infrastrukturaufbau ist die Gründung eines Zweckverbands. Die Rahmenbedingungen für die Umsetzung sind ähnlich wie bei der Gründung einer Infrastrukturgesellschaft. Aufgrund der wirtschaftlichen Parameter sollten die Kommunen von mindestens einem Kreis in den Zweckverband eingebunden sein.

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