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Konzeptpapier für Glasfaser-Migration und Digitalisierung - Teil 3

Konzeptpapier für Glasfaser-Migration und Digitalisierung - Teil 3

Veröffentlicht am 02.08.2017

3.   Ansätze zur Kostenreduktion

Im Hinblick auf die hohen Investitionskosten für die Verlegung von Leerrohrinfrastrukturen zu allen Hausanschlüssen sollten alle Möglichkeiten zur Senkung der Kosten oder zur schnellen Amortisation genutzt werden. Da nicht davon auszugehen ist, dass die Kosten durch öffentliche Subventionen erbracht werden und dies auch nicht wünschenswert erscheint, sollten die möglichen Optionen genutzt werden.

3.1.  Trennung von Netz und Diensten

Der flächendeckende Glasfaser-Ausbau wird daher erstmals im Telekommunikationsmarkt in großem Stile arbeitsteilig erfolgen müssen mit Infrastrukturbetreibern als Partner, die sich auf passive Infrastrukturen beschränken. Andere Wertschöpfungsstufen sind der Betrieb der aktiven Netzkomponenten und die Bereitstellung von Diensten über das angemietete Anschlussnetz. Mit einer durch Wirtschaftlichkeitsüberlegungen bedingten Auftrennung der Wertschöpfungskette wird einer der Konstruktionsfehler der Poststrukturreform II beseitigt und das Netz von den Diensten getrennt.

Der Betrieb passiver Anschlussnetze entspricht im Geschäftsmodell der Entwicklung von Gewerbeimmobilien oder dem Betrieb von Versorgungsnetzen für Strom, Gas oder Wasser. Entsprechend kommt Stadtwerken und Versorgungsbetrieben eine wichtige Rolle zu. Aber auch andere Arten von privatwirtschaftlichen Betreibern und Kreise oder Kommunen sind passende Kandidaten. Den Betrieb der aktiven Netzkomponenten können entweder technische Dienstleister erbringen oder die etablierten Netzbetreiber, die auch Dienste und Kundenmanagement übernehmen können. Die Aufteilung von passiven Netzen und aktiven Komponenten einschließlich der Dienste ermöglicht einen offenen Zugang („open access“) zur passiven Infrastruktur für unterschiedliche Dienstebetreiber im Wettbewerb. Somit können auch Dienstebetreiber am Markt agieren, die über kein eigenes Zugangsnetz verfügen.

3.2.  Nutzung von Synergien mit Tiefbaumaßnahmen

Kommunen und kommunale Institutionen (z.B. Stadtwerke) können bei einer langfristigen Planung Synergien mit anderen Tiefbaumaßnahmen nutzen, die die Investitionskosten auf bis zu 15% der Vollkosten bei gesonderter Betrachtung senken kann. Die Kostenvorteile können nur realisiert werden, wenn in der Kommune eine übergeordnete Planung und eine langjährige Koordination mit allen Baulastträgern durch einen Breitbandkoordinator erfolgt. Statistisch gesehen wird jede Straße alle zehn Jahre einmal aufgebrochen. Sobald größere zusammenhängende Gebiete ausgebaut sind, können diese interessierten Netzbetreibern im Rahmen eines transparenten Auswahlverfahrens angeboten  werden.

Im Idealfall stehen die zukunftssicheren Anschlussnetze fertig zur Verfügung, wenn die derzeitigen Infrastrukturen ihre Kapazitätsgrenzen erreichen werden. Leerrohre und Glasfaserleitungen haben Lebensdauern von über 50 Jahren, so dass eine ausreichende Nutzungszeit gegeben ist. Auch bei einer Verlegung unter Nutzung von Synergien sollten Amortisationszeiten von zehn bis zwanzig Jahren nach Vermietung an einen Netzbetreiber angesetzt werden. Sollte sich später die Notwendigkeit ergeben, Glasfaserleitungen auszutauschen, bedeutet dies bei den gängigen Leerrohrsystemen keinen größeren Aufwand, so dass sichergestellt werden kann, dass die erstellten Leerrohrinfrastrukturen über eine langen Zeitraum genutzt werden können. Der Aufbau eines Glasfaser-Anschlussnetzes in einer Region erfordert eine sorgfältige Planung und ein stimmiges Konzept, das auf Grund der unterschiedlichen Voraussetzungen individuell ausgestaltet und optimiert werden muss.

Wenn sich eine Kommune zum Aufbau eines Glasfaser-Anschlussnetzes im Beilauf zu anderen Tiefbaumaßnahmen entschließt, ist für die Zeit des in der Regel gut zehnjährigen Aufbaus eine auskömmliche Brückentechnologie erforderlich. Die Vectoring-Technologie ist hierfür eine geeignete Lösung. Zwar hat die Deutsche Telekom angekündigt, in den nächsten vier Jahren große Teile Deutschlands mit Vectoring auszubauen, damit die alten für die reine Telefonie (POTS) benötigten analogen Netze abgeschaltet werden können. Aber welche Anschlussbereiche ausgebaut werden, entscheidet sich erst ein Jahr vor der Umsetzung, so dass nicht sicher ist, welche Anschlussbereiche erst später oder vielleicht gar nicht ausgebaut werden. Zudem können sich auch bei der Deutschen Telekom Strategien ändern, wie sich schon bei den FttB-Ausbauplänen gezeigt hat. Wie auch bei der Sicherstellung der Grundversorgung sollten Kommunen selber aktiv werden, um eine gute Brückenlösung zu schaffen. Hierfür sind Informationen zur Versorgungssituation und vorhandener Infrastrukturen zu beschaffen und aufzubereiten. Nach Gesprächen mit Netzbetreibern ist gegebenenfalls eine Bedarfsbündelung zu leisten, damit ein Ausbau für einen Netzbetreiber wirtschaftlich wird. Über eine Markterkundung und ein Auswahlverfahren können dann konkrete und verbindliche Angebote eingeholt werden.

 

3.3.  Einsatz eines Breitbandkoordinators

Die laufende Weiterentwicklung der Breitbandversorgung und die Umsetzung eines Next-Generation-Network (NGA) Konzeptes ist eine komplexe Aufgabe, für die je nach den Voraussetzungen individuelle Lösungen erarbeitet werden müssen. Musterlösungen, die auf einfachem Wege übertragen werden können, gibt es dabei nicht. Gleichzeitig sind die analysierenden und konzeptionellen Vorarbeiten langwierig unter Abstimmung mit zahlreichen Beteiligten innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Um weg vom bisherigen reaktiven und auf den Einzelfall bezogenen Vorgehen hin zu einem proaktiven, vorausschauenden und systematischen Handeln zu kommen, sollte die Funktion eines Breitbandkoordinators geschaffen werden. Gegenüber Dritten trifft er keine Entscheidungen oder Vorfestlegungen, schafft aber die Voraussetzungen für Entscheidungen im Magistrat und in der Stadtverordnetenversammlung.

Der Breitbandbeauftragte übernimmt Querschnittsaufgaben für den Kreis / die Kommune und koordiniert extern und intern zu erbringenden Leistungen im Zusammenhang mit der Breitbandversorgung. Für eine Mittelstadt reicht eine Teilzeitstelle aus, sofern keine über die Koordination und Konzeption von NGA-Netzen und die Zusammenarbeit mit Netz- und Dienstebetreibern hinausgehenden Aktivitäten geplant sind.

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