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9-Punkte Maßnahmenplan für Glasfaserausbau

Neun-Punkte Maßnahmenplan für den Glasfaserausbau

Hohe Vorleistungskosten bei derzeit niedriger Kunden-Akzeptanz und langen Amortisationszeiten lassen Investoren zurückschrecken, obwohl zur Vermeidung hoher späterer Kosten jetzt mit dem Bau der neuen Anschlussnetze in der Fläche begonnen werden sollte. Um unter diesen Randbedingungen das neue Geschäft mit passiven Anschlussnetzen zu entwickeln, kann die Politik maßgeblich unterstützen. Dabei ist es nicht erforderlich oder sinnvoll, das neue Anschlussnetz ähnlich wie das „alte“ Anschlussnetz der Kupferdoppelader durch den Staat oder ein Staatsunternehmen zu errichten. Vielmehr müssen Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für potentielle Investoren geschaffen werden. Ganz ohne öffentliche Mittel und eine aktive Koordination wird der Infrastrukturaufbau aber nur sehr langsam und vermutlich oft auch ineffizient erfolgen. Öffentliche Mittel im Rahmen von Förderprogrammen können richtig eingesetzt nachhaltig unterstützend wirken. Offensichtlich ist, dass für den Aufbau eines nachhaltigen Anschlussnetzes eine Abkehr vom Grundsatz der Technologie-Neutralität erforderlich ist. Möglichkeiten zur Förderung des Netzaufbaus durch Politik und Regierung:

  1. Festlegung und Kommunikation des Ziels eines flächendeckenden Ausbaus mit Glasfaser-Anschlüssen innerhalb von 10 bis 15 Jahren, damit Haushalte und Unternehmen frühzeitig sensibilisiert werden zur Generierung der erforderlichen Nachfrage und zur Motivation von Dienstebetreibern zur Entwicklung innovativer Breitbanddienste. Für Investoren kann dies ein starkes Signal darstellen, rechtzeitig in dem entstehenden Markt tätig zu werden.

  2. Behandlung von Glasfaser-Netze als eigenständige Daten-Infrastruktur, nicht als ein weiteres NGA-Netz. Glasfaser-Anschlussetze (FttB oder FttH) als Infrastrukturen zur Sicherstellung einer langfristigen Daseins-Vorsorge müssen auch in den so genannten „schwarzen“ NGA-Flecken aufgebaut werden und es müssen Haushaltsmittel in Kommunen und Kreisen für einen gesteuerten Ausbau unter Nutzung aller möglichen Synergien mit Tiefbaumaßnahmen bereitgestellt werden.

  3. Schaffung der rechtlichen Grundlage zum Ausbau in schwarzen NGA-Flecken für Kommunen und kommunale Unternehmen, da alle derzeitigen Regelungen (insbesondere die NGA-Rahmenregelung) keinen rechtlichen Ansatz zum Aufbau von neuen Anschlussnetzen schaffen in Gebieten mit einer Breitband-Versorgung von mehrheitlich über 30 Mbit/s („graue“ oder „schwarze“ NGA-Flecken je nachdem, ob nur ein oder mehrere Infrastrukturbetreiber tätig sind). Der europäische Kodex für elektronische Kommunikation (EKEK) von 2018 zeigt Ansätze hierfür.

  4. Schaffung von Investitionssicherheit für Infrastrukturbetreiber, z.B. durch Vergabe einer regionalen Konzession für die passive Infrastruktur. Hohe Baukosten, lange Bau- und Amortisationszeiten sind für Betreiber von Gewerbeimmobilien nichts Ungewöhnliches, aber die Entscheidung für ein finanzielles Engagement braucht Investitionssicherheit. In den meisten Regionen sind zwei parallele Glasfaser-Anschlussnetze nicht rentabel, daher sollte ein Investor eine realistische Chance auf eine Amortisation erhalten.

  5. Die Vergabe einer exklusiven regionale Lizenz oder Konzession für langfristige Versorgungsinfrastrukturen ist üblich und sowohl für Kommunen als auch für Stadtwerke und Versorgungsunternehmen geübte Praxis. Warum sollte nicht auch eine langfristige Infrastruktur wie ein Leerrohr-Anschlussnetz im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung als langfristige Lizenz oder Konzession mit der Auflage einer Ausbauverpflichtung und der Gewährleistung eines offenen Netzzugangs vergeben werden? Die Forderung nach einem offenen und diskriminierungsfreien Netzzugang an den Konzessionsnehmer muss ebenso selbstverständlich sein wie die Garantie von Versorgungssicherheit und Verfügbarkeit.

  6. Die Ausgestaltung neuer Förderprogramme für Glasfaser-Anschlussnetze ist ein wichtiger Baustein zur nachhaltigen Verankerung des Infrastrukturausbaus in der Fläche. Mit neuen Förderprogrammen sollten anteilig und zeitlich befristet Personalkosten für Breitbandkoordinatoren in Kreisen und Kommunen übernommen werden, damit möglichst flächendeckend Breitbandkoordinatoren eingesetzt werden. Zusätzlich kann der tatsächliche Ausbau stimuliert werden durch Förderung der einmaligen Erstellung von Netzplanungen, die als Voraussetzung für die Nutzung von Synergien mit Tiefbaumaßnahmen vorhanden sein müssen. Als Voraussetzung sollte ein fundiertes Geschäftskonzept vorliegen und ein Betreiber der Infrastruktur identifiziert worden sein. Hiermit kann auch in Regionen, in denen sich z.B. im Rahmen einer Konzessionsausschreibung kein privatwirtschaftlicher Anbieter bewirbt, ein Ausbau durch kommunale Institutionen ermöglicht werden.

  7. Verbindung von Finanzierungsangeboten an Kommunen und kommunale Institutionen mit einer Landesbürgschaft, damit auch finanzielle schwächere Kommunen eigene Aktivitäten für den langfristigen Aufbau von neuen Anschlussnetzen aufnehmen können. In einigen Bundesländern wurde diese Maßnahme bereits umgesetzt.

  8. Entwicklung von verbindlichen Normen und Verordnungen für die Verlegung von Leerrohrsytemen (auch) in niedrigerer Tiefe und unter Umgehung der bisher üblichen „Tiefenschichtung“ der Infrastrukturen zur Schaffung von Sicherheit sowohl für genehmigende Behörden als auch für investierende Infrastrukturbetreiber. Die Tiefbaukosten werden erheblich beeinflusst durch die Tiefe und Breite der Gräben für die Leerrohrsysteme. Bei einer Verlegung im Beilauf zu anderen Tiefbaumaßnahmen kann weiterhin die „Standardtiefe“ von 60 cm verwendet werden, für Verlegemaßnahmen ohne Synergien reduzieren alternative Verlegetechniken die Kosten erheblich. Damit dies sowohl für die genehmigenden Kommunen als auch für die Infrastrukturbetreiber planbar und ohne zusätzliche Risiken erfolgen kann, sollten hierfür verbindliche DIN-Normen geschaffen werden.

  9. Die Förderung von interkommunalen oder kreisweiten Aktivitäten kann durch Schaffung von gesonderten Anreizen zu großflächigen Ausbauregionen führen, die eine höhere Wirtschaftlichkeit erwarten lassen als der Betrieb von kleineren kommunalen Netzen. Die regelmäßige Kommunikation über den Stand der Aufbauaktivitäten und das Herausheben von Best-Practise Beispielen erhöht die Wahrnehmung und erzeugt zusätzlichen öffentlichen Druck für die Umsetzung des Infrastrukturaufbaus. Fachliche Beratung von Kommunen und aktive Begleitung der Ausbauvorhaben.

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