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STZ-blog

12 Jahre STZ-Consulting Group

Veröffentlicht am 31.10.2014
Im Oktober 2002 fiel nach längeren Vorüberlegungen die Entscheidung zur Gründung der Management-Beratung STZ-Consulting Group als Sozietät erfahrener Unternehmer und Manager. Gegründet wurde die Beratung in Bad Homburg, wo auch schon der von Dr. Kaack mit gegründete spezialisierte Netzbetreiber mcn-tele.com seinen Sitz hatte. Im Frühjahr 2003 erfolgte dann der Wechsel nach Erftstadt.
 
STZ-Consulting hat in den 12 Jahren ihres Bestehens Unternehmen aus der ITK-Branche bei Wachstumsvorhaben unterstützt, bei der Gestaltung von Kooperationen unterstützt und die strategische Neuausrichtung von mittelständischen Unternehmen begleitet.
 
Seit nahezu 8 Jahren ist die Beschäftigung mit Breitband-Themen aufgrund der hohen Dynamik und des Bedarf bei kommunalen Institutionen in den Mittelpunkt getreten. Neben der Gestaltung von innovativen Breitband-Anwendungen, wie bei dem T-City Projekt für die Stadt Friedrichshafen, ist die Schaffung von leistungsfähigen Breitband-Infrastrukturen eine unerlässliche Voraussetzung. Dabei erfordert die Konzeption eine den lokalen Gegebenheiten angepasste kreative Konzeption, um unnötige Kosten zu vermeiden. In dieser Zeit ist es gelungen, für über 100 Orte und Gewerbegebiete tragfähige und nachhaltige Lösungen für die Breitbandversorgung zu finden.
 
Alle Kunden, Projektbeteiligten und Kooperationspartnern möchte ich für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit danken!
 
Dr. Jürgen Kaack
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Breitband-Entwicklungsland Deutschland

Veröffentlicht am 01.10.2014
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Kostenloses eBook zur Unternehmensgründung

Veröffentlicht am 05.08.2014

Die Gründung eines neuen Unternehmens ist eine spannende und herausfordernde Aufgabe, bei der viele Themen bedacht werden müssen. Eine sorgfältige Planung ist daher unumgänglich und vermeidet trotzdem keine Überraschungen.

Aus eigener Erfahrung mit dem Aufbau von ein Unternehmen als Unternehmer und in beratender Funktion ist ein eBook mit 91 Seiten entstanden, in dem nicht nur das allgemeine Vorgehen theoretisch beschrieben wird, sondern anhand einer Fallstudie erläutert. Das eBook kann derzeit kostenfrei über den Verlag MittelstandsWiki heruntergeladen werden über den Link des Portals. Ich hoffe, dass mein Text nicht demotivierend wirkt, sondern im Gegenteil die Freude an dieser besonderen Herausforderung steigert!

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass ich für die Bereitstellung und Verbreitung meiner Studie keinerlei Honorare beziehe, so die Verbreitung des eBooks ohne unmittelbare kommerziellen Interessen erfolgt.

Auch auf dieser Homepage ist eine Seite dem wichtigen Themader Gründung von Unternehmen gewidmet.

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Maßnahmenplan für den Glasfaser-Ausbau

Veröffentlicht am 01.08.2014

Hohe Vorleistungskosten bei derzeit niedriger Kundenakzeptanz und langen Amortisationszeiten schrecken Investoren ab. Dabei sollte man jetzt mit dem Bau der neuen Anschlussnetze in der Fläche beginnen, um spätere hohe Kosten zu vermeiden. Diese Möglichkeiten haben Politik und Regierung, den Netzaufbau zu fördern:

  1. Festlegung und Kommunikation des Ziels eines flächendeckenden Ausbaus mit Glasfaseranschlüssen innerhalb von zehn bis 15 Jahren: Auf diese Weise kann man Haushalte und Unternehmen frühzeitig sensibilisieren, die erforderliche Nachfrage generieren und Dienstebetreiber zur Entwicklung innovativer Breitbanddienste motivieren. Für Investoren kann dies ein starkes Signal darstellen, rechtzeitig im entstehenden Markt tätig zu werden.
  2. Behandlung von Glasfasernetzen als eigenständige Dateninfrastruktur, nicht als ein weiteres NGA-Netz: Glasfaseranschlussnetze (FttB oder FttH) als Infrastrukturen zur Sicherstellung einer langfristigen Daseinsvorsorge müssen auch in den sogenannten „schwarzen“ NGA-Flecken aufgebaut werden; es müssen in Kommunen und Kreisen Haushaltsmittel für einen gesteuerten Ausbau unter Nutzung aller möglichen Synergien mit Tiefbaumaßnahmen bereitgestellt werden.
  3. Schaffung der rechtlichen Grundlagen für Kommunen und kommunale Unternehmen zum Ausbau in schwarzen NGA-Flecken: Alle derzeitigen Rahmenregelungen (die angepasste Bundesrahmenregelung Leerrohre bzw. die noch nicht notifizierte NGA-Rahmenregelung) schaffen keinen rechtlichen Ansatz zum Aufbau von neuen Anschlussnetzen in Gebieten mit einer Breitbandversorgung von mehrheitlich über 30 MBit/s (also in „grauen“ oder „schwarzen“ NGA-Flecken, je nachdem, ob ein oder mehrere Infrastrukturbetreiber tätig sind).
  4. Schaffung von Investitionssicherheit für Infrastrukturbetreiber: Das kann z.B. durch Vergabe einer regionalen Konzession für die passive Infrastruktur geschehen. Hohe Baukosten, lange Bau- und Amortisationszeiten sind für Betreiber von Gewerbeimmobilien nichts Ungewöhnliches, aber die Entscheidung für ein finanzielles Engagement braucht Investitionssicherheit. In den meisten Regionen sind zwei parallele Glasfaseranschlussnetze nicht rentabel; daher sollte ein Investor eine realistische Chance auf eine Amortisation erhalten.
  5. Öffentliche Ausschreibungen als langfristige Konzessionen: Eine Konzessionsvergabe für langfristige Versorgungsinfrastrukturen ist üblich und sowohl für Kommunen als auch für Stadtwerke und Versorgungsunternehmen geübte Praxis. Warum sollte nicht auch eine langfristige Infrastruktur wie ein Leerrohranschlussnetz im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung als langfristige Konzession vergeben werden? Die Forderung nach einem offenen und diskriminierungsfreien Netzzugang an den Konzessionsnehmer sollte ebenso selbstverständlich sein wie die Garantie von Versorgungssicherheit und Verfügbarkeit.
  6. Ausgestaltung neuer Förderprogramme für Glasfaseranschlussnetze: Dies ist ein wichtiger Baustein zur nachhaltigen Verankerung des Infrastrukturausbaus in der Fläche. Mit neuen Förderprogrammen sollten anteilig und zeitlich befristet Personalkosten für Breitbandkoordinatoren in Kreisen und Kommunen übernommen werden, damit möglichst flächendeckend Breitbandkoordinatoren eingesetzt werden. Zusätzlich kann der tatsächliche Ausbau durch Förderung der einmaligen Erstellung von Netzplanungen stimuliert werden; diese sind eine Voraussetzung für die Nutzung von Synergien mit Tiefbaumaßnahmen. Als Erfordernis sollte ein fundiertes Geschäftskonzept vorliegen und ein Betreiber der Infrastruktur identifiziert worden sein. Auf diese Weise kann man auch in Regionen, in denen sich z.B. im Rahmen einer Konzessionsausschreibung kein privatwirtschaftlicher Anbieter bewirbt, einen Ausbau durch kommunale Institutionen ermöglichen.
  7. Verbindung von Finanzierungsangeboten an Kommunen und kommunale Institutionen mit einer Landesbürgschaft: Ziel ist es, auch finanzielle schwächere Kommunen in die Lage zu versetzen, eigene Aktivitäten zum langfristigen Aufbau von neuen Anschlussnetzen aufzunehmen.
  8. Entwicklung von verbindlichen Normen und Verordnungen für die Verlegung von Leerrohrsystemen: Das betrifft (auch) Arbeiten in niedrigerer Tiefe und unter Umgehung der bisher üblichen „Tiefenschichtung“ der Infrastrukturen. Ziel ist, Sicherheit sowohl für genehmigende Behörden als auch für investierende Infrastrukturbetreiber zu schaffen. Denn die Tiefbaukosten werden von der Tiefe und Breite der Gräben für die Leerrohrsysteme erheblich beeinflusst. Bei einer Verlegung im Beilauf zu anderen Tiefbaumaßnahmen kann weiterhin die „Standardtiefe“ von 60 cm verwendet werden, für Verlegemaßnahmen ohne Synergien aber reduzieren alternative Verlegetechniken die Kosten erheblich. Damit dies sowohl für die genehmigenden Kommunen als auch für die Infrastrukturbetreiber planbar und ohne zusätzliche Risiken erfolgen kann, sollten hierfür verbindliche DIN-Normen geschaffen werden.
  9. Förderung von interkommunalen oder kreisweiten Aktivitäten: Gesonderte Anreize können zu großflächigen Ausbauregionen führen, die eine höhere Wirtschaftlichkeit erwarten lassen als der Betrieb von kleineren kommunalen Netzen. Die regelmäßige Kommunikation über den Stand der Aufbauaktivitäten und das Herausheben von Best-Practice-Beispielen erhöht die Wahrnehmung und erzeugt zusätzlichen öffentlichen Druck auf die Umsetzung des Infrastrukturaufbaus. Mit einer fachlichen Beratung von Kommunen und der aktiven Begleitung der Ausbauvorhaben kann vor Ort fehlendes Wissen ausgeglichen werden.
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Förderung für Grundversorgung beenden

Veröffentlicht am 31.07.2014

Im Hinblick auf den erreichten Stand des Breitband-Ausbaus verbleiben Mitte 2014 nur kleinere Siedlungen und Ortsteilen sowie Einzelgehöfte unterversorgt mit Bandbreiten von weniger als 2 Mbit/s . Vermutlich liegt die Rate der unterversorgten Anschlüsse aktuell im Bereich von 2 bis 5% und die unterversorgten Gebiete können mit den herkömmlichen Methoden oft nur zu unangemessen hohen Kosten eine bessere Versorgung erhalten. Selbst Möglichkeiten einer Versorgung mit alternativen Technologien sollten in diesen Gebieten inzwischen überprüft worden sein.

Da beim Vectoring-Ausbau nicht die Wirtschaftlichkeit einzelner Kabelverzweiger zugrunde gelegt wird, sondern diejenige eine kompletten Anschlussbereiches, können unter Umständen solche Gebiete von einem Vectoring-Ausbau profitieren, so dass sich Eigeninitiative der Kommune lohnen kann. Da ein Vectoring-Ausbau aber nicht zuwendungsfähig ist, berührt selbst eine solche Möglichkeit zur Verbeserung der Versorgung die Frage nach Förderprogrammen in keiner Weise. Kommen weder ein Vectoring-Ausbau noch ein Ausbau unter Nutzung alternativer Technologien in Betracht, verbleibt die fast überall in Deutschland verfügbare Breitband-Versorgung via Satelliten mit meist bis zu 20 Mbit/s (ohne Kanalbündelung), so dass sich die Frage stellt, ob eine Förderung zur Sicherstellung der Grundversorgung überhaupt noch sinnvoll ist. Rational betrachtet sollte diese Art der Förderung eingestellt werden.

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Referenzbeispiele für den Breitbandausbau im ländlichen Raum

Veröffentlicht am 30.07.2014

Grundsätzlich gleicht kein Projekt zum Breitbandausbau einem anderen. Unterschiedliche Randbedingungen wie Einwohnzahlen, Siedlungsstrukturen, vorhandene Infrastrukturen, Betreiberaktivitäten, Topographie etc. bedingen regelmäßig unterschiedliche Ergebnisse.  Referenzbeispiele sind trotzdem hilfreich und können dazu anregen, alternative Wege für den Breitbandausbau zu prüfen. Zu den folgenden von STZ-Consulting begleiteten über 100 Einzel-Maßnahmen in 20 beispielhaft ausgewählten Kommunen finden sich Kurzbeschreibungen und Links zu einigen ausführlich dargestellten Projekt-Studien (veröffentlicht auf MittelstandsWiki) entweder auf der Seite "Breitband-Ausbau" auf dieser Homepage oder teilweise auf der Seite "Best-Practise" auf dem Portal von Breitband.NRW:

  • Stadt Ahlen:
    Ausbau von Ortsteilen und Gewerbegebieten durch FttC (VDSL und Vectoring) mit Fördermitteln und durch Eigenausbau des Netzbetreibers
  • Stadt Arnsberg:
    Ausbau von Gewerbegebieten mit NGA-Anschlussnetzen und Vernetzung von Krankenhäusern und kommunalen Einrichtungen mittels Richtfunk
  • Stadt Bad Homburg:
    Ausbau eines Stadtteils durch FttC mit Wirtschaftlichkeitslücke und Erstellung einer NGA-Studie
  • Stadt Bedburg:
    Ausbau des Stadtgebietes mit VDSL/Vectoring ohne Zuendungen)
  • Stadt Ennepetal:
    Ausbau mit FttC in zwei Stadtteilen mit Fördermitteln unter Nutzung von neu verlegten und vorhandenen Leerrohren für die Breitband-Zuführung
  • Stadt Erftstadt:
    Ausbau mit FttC in 5 Stadtteilen mit Fördermitteln und in zwei Gewerbegebieten aus Haushaltsmitteln
  • Stadt Erkelenz:
    Ausbau in 17 Ortsteilen durch Eigenausbau mit FttB-Glasfaser-Anschlussnetzen und Eigenausbau mit Vectoring (FttC) in insgesamt 15 Ortsteilen sowie durch VDSL mittels Fördermitteln in zwei Ortsteilen
  • Stadt Friedrichshafen:
    PPP-Projekt zur Entwicklung und Erprobung von über 40 innovativen Breitband-Anwendungen für eine "Smart City" auf der Basis eines VDSL- und eines HSDPA-Mobilfunknetzes
  • Stadt Geilenkirchen:
    Ausbau mit VDSL in 3 der 13 unterversorgten Ortsteilen mithilfe von Fördermitteln und 9 Ortsteilen im Eigenausbau mit Glasfaser-Anschlussnetzen
  • Stadt Haltern am See:
    Ausbau mit FttC in einem abgelegenen Ortsteil mit Fördermitteln unter Nutzung vorhandener Infrastrukturen
  • Kreis Heinsberg:
    Erstellung eines NGA-Konzeptes zum Aufbau von Glasfaser-Anschlussnetzen
  • Stadt Kaarst:
    Ausbau in zwei Stadtteilen und einem Gewerbegebiet mit VDSL (FttC) aus Haushaltsmitteln und Erstellung eines NGA-Konzeptes für das Stadtgebiet
  • Stadt Meinerzhagen:
    FttC-Ausbau in zwei Bestandsgewerbegebieten mit RWP-Fördermitteln und in einem Erschließungsgebiet aus Budgetmitteln
  • Stadt Nettetal:
    Ausbau in Wohngebieten durch Herstelung der Rückkanalfähigkeit im Kabel-TV-Netz mit 150 Mbit/s und Erstellung eines Konzept zum Aufbau von FttB-Glasfaser-Anschlussnetzen in 8 Gewerbegebieten, Begleitung der Umsetzung bis zum Aufbau eines Joint-Ventures zum Netzbetrieb
  • Stadt Radevormwald:
    Ausbau in verschiedenen Wohngebieten durch Ausbau des Kabel-TV-Netzes und in einem Gewerbegebiet durch Eigenausbau eines Netzbetreibers mit Vectoring
  • Gemeinde Rheurdt:
    Ausbau in Bauernschaften und Teilen der Kerngemeinde nach dem FttC-Konzept durch Fördermittel und unter Nutzung oberirdischer Zuführung
  • Gemeinde Roetgen:
    Ausbau in einem Ortsteil unter Verlegung von Leerrohren zur Breitbandzuführung und in 2 weiteren Ortsteilen durch Fördermittel mit VDSL
  • Stadt Solingen:
    Erstellung eines NGA-Konzeptes, Aufrüstung des DSL-Netzes im Eigenausbau mit Vectoring und Umsetzungsbegleitung
  • Stadt Viersen:
    Ausbau in einem Bestandsgewerbegebietes und 2 neuen Gebieten im Eigenausbau mit Vectoring
  • Stadt Wegberg:
    Ausbau in 11 von 13 unterversorgten Ortsteilen durch Eigenausbau mit FttB Glasfaser-Anschlussnetzen und Eigenausbau mit Vectoring sowie durch FttC mittels Fördermitteln in 2 Ortsteilen
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Warum Marktkräfte alleine nicht zu einem flächendeckenden Glasfasernetz führen

Veröffentlicht am 28.07.2014

Im Telekommunikationsmarkt gibt es aufgrund der asymmetrischen Regulierung einen im Großen und Ganzen funktionierenden Wettbewerb. Alle Regelungen basieren auf den bekannten Technologien. Im Mobilfunk funktioniert der Wettbewerb seit Einführung der GSM-Netze Anfang der 90er Jahre und hier sind nur Eingriffe zur Wahrung der Kundeninteressen erforderlich, wie z.B. beim grenzüberschreitenden Roaming. Leitungsgebundene Anschlussnetze wie die Kupfer-Doppelader oder das Koaxialkabel werden von den etablierten Betreibern aufgrund der hohen Tiefbaukosten derzeit außer bei der Aufrüstung von bestehenden Anschlussnetzen (VDSL, Vectoring, Rückkanalfähigikeit von Kabel-TV Netzen) sowie in Neubaugebieten kaum verlegt. Daher ist die Regulierung des Wettbewerbs für die Nutzung der bestehenden Anschlussnetze in hohem Maße erforderlich.

Während der Wettbewerb bei NGA-Diensten noch gut funktioniert, versagt er bislang bei Glasfaser-Anschlussnetze. Aufgrund der hohen Investitionskosten für die Errichtung ist eine rein privatwirtschaftliche Umsetzung schwierig.
Zudem wächst das übertragene Datenvolumen mit Raten von ca. 20% p.a. Bedarf stetig über die Jahre hinweg an und macht den Umstieg auf Glasfaser-Hausanschlüsse in der Breite vermutlich in 10 bis 15 Jahren erforderlich. Die derzeitige Diskussion um Bandbreiten ist dabei allerdings nicht hilfreich, da derzeit keine Massenmarktdienste verfügbar sind, die über 100 Mbit/s erfordern würden. Die für die Mehrzahl der derzeitigen Anforderungen in der Regel ausreichende Leistungen der DSL-Technologien und Kabel-Netze ergeben durch fehlende Akzeptanz und geringe Wechselbereitschaft bei den potentiellen Kunden ein erhebliches Handicap und Geschäftsrisiko für Betreiber neue Hochleistungsnetze. Trotzdem muss jetzt mit dem Bau der neuen Anschlussnetze begonnen werden, wenn Synergien zur Senkung der Kosten genutzt werden sollen und in 10 bis 15 Jahren bei weiter steigendem Bedarf neue Anschlüsse bis in den Gbit/s-Bereich zur Verfügung stehen.

Um einen flächendeckenden Ausbau zu stimulieren, ist ein Aufbruch der Wertschöpfungsketten insbesondere bei den traditionell vertikal integriert arbeitenden Netzbetreibern erforderlich. Das Geschäft mit passiver Infrastruktur folgt mit hohen Vorabinvestitionen und langen Amortisationszeiten anderen Geschäftsprinzipien als der aktive Netzbetrieb und der Dienstebetrieb. Im Unterschied zur bisherigen Infrastruktur ist zu erwarten, dass nicht einige wenige große Infrastrukturbetreiber den Aufbau übernehmen werden, wie dies in der Vergangenheit insbesondere durch die damals staatliche „graue“ Post für die Kupferdoppelader und das Kabel-TV Netz erfolgte, sondern viele regionale und mittelständisch aufgestellte Betreiber. Beim Ausbau der Infrastruktur können gerade kommunale Unternehmen, wie z.B. Stadtwerke eine wichtige Rolle spielen. Für diese Unternehmen gibt es eine enge Verwandtschaft zum Kerngeschäft mit Versorgungsnetzen und diejenigen Versorger, die Strom-Verteilnetze betreiben, benötigen in Zukunft für die zeitnahe Zählerfernablesung und die Steuerung von Energieerzeugern in Smart-Grids Datenleitungen zu jedem Haushalt.

Hohe Vorleistungskosten bei derzeit niedriger Kunden-Akzeptanz und lange Amortisationszeiten lassen Investoren zurückschrecken, obwohl zur Vermeidung hoher späterer Kosten jetzt mit dem Bau der neuen Anschlussnetze in der Fläche begonnen werden sollte.


Um unter diesen Randbedingungen das neue Geschäft mit passiven Anschlussnetzen zu entwickeln, kann die Politik maßgeblich unterstützen. Dabei ist es nicht erforderlich oder sinnvoll, das neue Anschlussnetz ähnlich wie das „alte“ Anschlussnetz der Kupferdoppelader durch den Staat oder ein Staatsunternehmen zu errichten. Vielmehr müssen Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für potentielle Investoren geschaffen werden. Ganz ohne öffentliche Mittel und eine aktive Koordination wird der Infrastrukturaufbau aber nur sehr langsam und vermutlich oft auch ineffizient erfolgen. Öffentliche Mittel im Rahmen von Förderprogrammen können richtig eingesetzt nachhaltig unterstützend wirken. Offensichtlich ist, dass für den Aufbau eines nachhaltigen Anschlussnetzes eine Abkehr vom Grundsatz der Technologie-Neutralität erforderlich ist.

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Über 3.000 Zugriffe auf meinen STZ-design-blog an einem Tag!

Veröffentlicht am 26.07.2014

Mein blog beschäftigt sich in erster Linie mit Themen, aus meinem Beratungsalltag, z.B. mit Fragen zur Unternehmensgründung, der Entwicklung von Geschäftsmodellen, der Einführung von Risikomanagement unf Vertriebskonzepten, in letzer Zeit schwerpunktmäßig mit dem Vorgehen beim Breitbandausbau und Breitband-Anwendungen bis zu Smart-City Lösungen. Damit ist das Themenspektrum zwar durchaus breit, über alle möglichen Themen aber doch vergleichsweise eingeschränkt, um nicht zu sagen exotisch.

Der STZ-blog besteht seit mittlerweile acht Jahren und die Zugriffszahlen haben sich von anfänglich niedrigen Werten kontinuierlich gesteigert. Im August 2012 gab es bereits 1.579 Besuche und 7.430 Zugriffe. Im Juni 2014 waren es 5.307 Besuche und 24.549 Zugriffe, eine Steigerung um sagenhafte 236% bei den Besuchen und um 230% bei den Zugriffen! Die bislang höchsten Tageswerte wurden am 22.07.2014 erreicht mit 264 Besuchen und 3.225 Zugriffen, an einem einzigen Tag! Am diesem Tag wurden insgesamt 2.639 Seiten aufgerufen. Diese Werte liegen doch wesentlich höher, als ich es erwartet habe.

Offensichtlich gibt es doch mehr Interessenten für meine Themen und es freut mich, wenn die Texte Antworten oder Anregungen zu konkreten Fragestellungen geben. Andere Rückmeldungen erhält man als Autor auf die Erstellung von Fachtexten ja nur selten! Kommentare und Anregungen sind allerdings trotzdem immer willkommen.


Vielen Dank für das Interesse!

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Förderung für die Grundversorgung beenden

Veröffentlicht am 25.07.2014

Im Hinblick auf den erreichten Stand des Breitband-Ausbaus verbleiben Mitte 2014 nur kleinere Siedlungen und Ortsteilen sowie Einzelgehöfte unterversorgt mit Bandbreiten von weniger als 2 Mbit/s . Vermutlich liegt die Rate der unterversorgten Anschlüsse aktuell im Bereich von 2 bis 5% und die unterversorgten Gebiete können mit den herkömmlichen Methoden oft nur zu unangemessen hohen Kosten eine bessere Versorgung erhalten. Selbst Möglichkeiten einer Versorgung mit alternativen Technologien sollten in diesen Gebieten inzwischen überprüft worden sein.

Da beim Vectoring-Ausbau nicht die Wirtschaftlichkeit einzelner Kabelverzweiger zugrunde gelegt wird, sondern diejenige eine kompletten Anschlussbereiches, können unter Umständen solche Gebiete von einem Vectoring-Ausbau profitieren, so dass sich Eigeninitiative der Kommune lohnen kann. Da ein Vectoring-Ausbau aber nicht zuwendungsfähig ist, berührt selbst eine solche Möglichkeit zur Verbeserung der Versorgung die Frage nach Förderprogrammen in keiner Weise. Kommen weder ein Vectoring-Ausbau noch ein Ausbau unter Nutzung alternativer Technologien in Betracht, verbleibt die fast überall in Deutschland verfügbare Breitband-Versorgung via Satelliten mit meist bis zu 20 Mbit/s (ohne Kanalbündelung), so dass sich die Frage stellt, ob eine Förderung zur Sicherstellung der Grundversorgung überhaupt noch sinnvoll ist. Rational betrachtet sollte diese Art der Förderung eingestellt werden.

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Glasfaser-Anschlussnetze von Stadtwerken ohne Rechtsgrundlage?

Veröffentlicht am 24.07.2014

Deutschland braucht mittelfristig flächendeckend Glasfaser-Hausanschlüsse! In diesem Punkt sind sich die meisten Experten einig. Einigkeit besteht auch darin, dass die Investitionen in neue Anschlussnetze bedingt durch die erheblichen Tiefbauarbeiten sehr hoch sind. Vor diesem Hintergrund ist es wirtschaftlich sinnvoll, dass unter Nutzung von Synergien zu allen in Wohnbereichen durchgeführten Tiefbauarbeiten Leerrohrnetze bis zum Hausanschluss mitverlegt werden. Dies fordere ich schon seit Jahren und bin in diesem Punkt auch nicht alleine. Die neuen Anschlussnetze werden wohl nicht mehr wie die bestehenden Kupfernetze durch öffentliche Unternehmen ("graue Post") oder durch wenige große Telekommunikationsunternehmen gebaut, sondern durch viele regional agierende Infrastrukturbetreiber. Aus meiner Sicht sind Stadtwerke und regionale Versorgungsunternehmen eine wichtige, wenn nicht die tragende Säule beim Bau neuer Anschlussnetze!

Stadtwerke als kommunale Unternehmen unterliegen dem europäischen Beihilferecht und sind daher nicht frei in der Betätigung außerhalb ihres Kerngeschäftes. Für den Bau von Telekommunikationsnetzen relevant ist derzeit insbesondere die "angepasste Bundesrahmenregelung Leerrohre" und später nach der Notifizierung die "NGA-Rahmenregelung". Beide Regelungen erlauben unter bestimmten Bedingungen die Errichtung von Telekommunikationsnetzen durch Kommunen und kommunale Unternehmen. Eine Voraussetzung ist, dass es sich bei dem geplanten Versorgungsgebiet nicht um sogenannte "graue" oder "schwarze" NGA-Flecken handelt (Gebiete mit heute mehrheitlich mindestens 30 Mbit/s und einem oder mehreren Infrastrukturbetreibern). Bei dieser Regelung fallen alle heute mit Kabelnetzen, VDSL-50 und zukünftig mit "Vectoring" (VDSL2) versorgten Gebiete heraus. Damit sind schon heute über 70% aller Anschlüsse nicht mehr zugänglich und nach Abschluss der Ausbauarbeiten mit "Vectoring" werden es wohl an 90% werden. Für die Errichtung der Glasfaser-Anschlussnetze bleiben damit für Stadtwerke und andere kommunale Institutionen knapp 10% der Haushalte in Randlagen und nicht zusammenhängenden Weilern. Für diese verbleibenden Gebiete alleine wird ein Ausbau mit Glasfaser-Hausanschlüssen auch auf sehr lange Sicht nicht wirtschaftlich sein!

Die Alternative zur Erlangung einer Genehmigung über einen Privat-Investor-Test wird für viele Stadtwerke kaum gangbar sein. Es bleibt also, entweder auf den Bau von Glasfaser-Anschlüssen in Deutschland zu verzichten, sie direkt durch den Staat mit öffentlichen Mitteln zu errichten oder Umgehungslösungen zu nutzen, z.B. indem die Stadtwerke neue Anschlussnetze als Netze zur Zählerfernablesung bzw. zur Steuerung von Smart-Grid-Netzen umdeklarieren. Im Hinblick auf die zwar regelmäßig übertragenen, aber sehr geringen Datenemengen zur Steuerung eines Smart-Grid Energienetzes reichen auch Mobilfunklösungen und die Begründung für den Ausbau neuer flächendeckender Anschlussnetze erscheint fadenscheinig.

Kann diese Situation von der Poltik gewollt sein? Aus meiner Sicht besteht dringender Handlungsbedarf sowohl bei der Bundesregierung als auch in den Ländern. Andernfalls dürften wir in 10 Jahren vor einer vergleichbaren Situation stehen wie 2007 im Hinblick auf die Grundversorgung mit 2 Mbit/s!

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Förderung verhindert Vectoring-Aufrüstung

Veröffentlicht am 22.07.2014

Da Vectoring aufgrund des nur bedingt gegebenen offenen Netzzugangs („Open-Access“) bislang und mit Recht nicht zuwendungsfähig ist, dürfen mit Fördermitteln ausgebaute Gebiete während der 7-jährigen Bindefrist nicht von VDSL auf Vectoring aufgerüstet werden. Ob der verbleibende, nicht mit Fördermitteln ausgebaute Teil eines Anschlussbereichs dann von dem Netzbetreiber auf Vectoring hochgerüstet wird oder überhaupt aufgerüstet werden kann, ist noch offen. Die Erfahrungen aus ersten Vorhaben sprechen eher dafür, dass die betroffenen Anschlussgebiete bis zum Ablauf der Zweckmittelbindung warten müssen.

So könnte es sein, dass mit Fördermitteln ausgebaute Gebiete bei der Nutzung des technischen Fortschritts während der Zweckmittelbindefrist von 7 oder 14 Jahren zunächst draußen vor bleiben. In diesem Sinne bremsen bewilligte Fördermittel die nachhaltige Weiterentwicklung bereits ausgebauter Gebiete und die Verbesserung von Nachbargebieten im gleichen Vorwahlbereich. Volkswirtschaftlich kann dies nicht sinnvoll sein, rechtlich aber eine Konsequenz des Einsatzes von Fördermitteln.

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Einträge auch auf STZ-design-blog

Veröffentlicht am 21.07.2014

Ergänzende aktuelle und auch ältere Einträge finden sich auch auf dem STZ-design-blog. Hier können nach Stichworten oder Begriffen ältere Einträge zu allen für STZ relevanten Themen:

  • Unternehmensgründung
  • Finanzierungsinstrumente und Investorensuche
  • Unternehmensplanung
  • Führungsinstrumente mit Teambuilding und Coaching
  • Kooperationen und Partnermanagement
  • Marketinginstrumente von der Planung und PR bis zur Kundenbindung
  • Produkteinführung von der Planung über die Einbindung aller Unternehmensbereiche bis zum Roll-out
  • Wachstumsvorhaben
  • Vertrieb mit Vertriebswegen, Vertriebsplanung und Vertriebsoptimierung
  • Risikomanagement
  • Nachfolgeregelung
  • Telekommunikationsthemen von Mobilfunk über Mehrwertdienste bis Breitbandlösungen

bis 2006 zurück gesucht werden. 2006 wurde das STZ-blog eingerichtet und seither regelmäßig mit Information und Hinweisen auf Veröffentlichungen gefüllt.

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Politik sollte den Glasfaserausbau stärken

Veröffentlicht am 21.07.2014

Der Breitbandmarkt ist weiterhin hoch dynamisch und im letzten Jahr hat die Einführung von Vectoring zu erheblichen Veränderungen in den Geschäftsmodellen geführt, die nicht schwerpunktmäßig im technischen Bereich liegen. Bei allen unbestrittenen Vorteilen bleibt Vectoring eine Brückentechnologie, die allerdings etwas mehr Zeit verschafft für den Aufbau von flächendeckenden Glasfaser-Netzen. Mehr Zeit kann bei konsequenter Nutzung von Synergien gleichbedeutend sein mit niedrigeren Kosten!

Damit ein flächendeckender Aufbau trotz der erschwerten Marktbedingungen in größerem Umfang in Angriff genommen wird, bedarf es auch der Unterstützung durch die Politik. Fördermittel sind dabei zwar nicht unwichtig, aber auch nicht von zentraler Bedeutung. In einem Artikel habe ich die aus meiner Sicht wichtigsten 9 Punkte zusammengetragen:

  1. Flächendeckenden Ausbau mit Glasfaser-Hausanschlüssen als Ziel mit einem Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren formulieren und kommunizieren;
  2. Glasfasernetze als eigenständige Infrastruktur neben den NGA-Netzen etablieren;
  3. Schaffung von rechtlichen Grundlagen zum Aufbau in "schwarzen" NGA-Flecken durch Kommunen und kommunale Unternehmen;
  4. Schaffung von Investitionssicherheit für Infrastrukturbetreiber;
  5. Ausschreibung des Netzaufbaus in Form langlaufender Konzessionen als Option prüfen;
  6. Neue Förderprogramme aufsetzen zum nachhaltigen Ausbau in der Fläche anstatt punktueller Verbesserungen auf der Basis verlorener Zuschüsse an Betreiber;
  7. Finanzierungsangebote für Infrastrukturaufbau mit Landesbürgschaften absichern;
  8. Entwicklung verbindlicher Normen für die Verlegung in geringerer Verlegetiefe und
  9. Förderung interkommunaler oder kreisweiter Aktivitäten.

Die Glasfaser-Anschlussnetze von morgen werden voraussichtlich nicht von wenigen großen Netzbetreibern aufgebaut wie die Kupferdoppelader-Netze und das Koaxialkabel in der Vergangenheit. Vielmehr werden regionale Betreiber (privatwirtschaftliche Betreiber, Stadtwerke und Versorgungsunternehmen oder andere kommunale Institutionen) diesen Ausbau übernehmen. Für diese ist es aber wichtig, die richtigen Voraussetzungen anzutreffen. Hierbei kann die Politik mit den oben beschriebenen Maßnahmen unterstützten.

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Was den Leser interessiert ...

Veröffentlicht am 20.07.2014

Seit über 10 Jahren erstelle ich in unregelmäßigen Abständen Texte zu Studien, Fachthemen schreibe Kommentare zu aktuellen Entwicklungen. Mittlerweile sind es deutlich über 200 Artikel geworden, die die Breite der beruflichen Erfahrungen und Erkenntnisse aus Beratungsprojekten abdecken. Neben den Einträgen in diesem blog und bei verschiedenen Social-Media-Portalen sind so im Durchschnitt 1 bis 2 größere Texte im Monat entstanden.

Thematisch deckt dies ein Spektrum von allgemeinen Themen zur Unternehmensgründung und -führung bis zur Nachfolgeregelung, Strategieentwicklung, Marketing und Produkteinführung, Vertrieb und Kundenbindung. Auf der Marktseite liegt der Schwerpunkt im Telekommunikationssektor und in den letzten Jahren insbesondere bei Internetthemen mit Breitbandinfrastruktur und innovativen Anwendungen.

Welche der abgedeckten Themen und Inhalte interessieren den Leser aber tatsächlich? Neben einzelner Rückmeldung gibt es nur wenig struklturiertes Feedback. Seit fast 10 Jahren veröffentliche ich Texte u.a. auf dem Portal "MittelstandsWiki", da die Zusammenarbeit hier immer sehr konstruktiv und effizient funktioniert. Dafür möchte ich den Beteiligten auch an dieser Stelle ausdrücklich und herzlich danken!

Durch Zufall habe ich gesehen, dass
vier meiner Texte unter den Top 10 der Beiträge "gelandet" sind:

Die Überschriften stammen vom Lektorat, meine Vorschläge waren doch vergleichsweise einfallsloser! Es ist eine ermunternde Rückmeldung, wenn man als Autor auf diesem Wege erfährt, dass die "mühsam" erstellten Texte auf Interesse stoßen. Eigentlich ist es kein Wunder, dass gerade die Texte zu Marketing und Vertrieb auf den vorderen Plätzen des Leserinteresses landen. Die doch auf eine kleinere Zielgruppe ausgerichteten Texte zu Telekommunikationsfragen und insbesondere zu Breitbandthemen finden offensichtlich (noch) nicht den breiten Zuspruch. Dabei wäre es gerade bei diesen Themen von Vorteil, wenn sich breitere Teile der Bevölkerung mit den Problemstellungen auseinandersetzen und entsprechenden Druck auf die politischen Vertreter ausüben, damit über nachhaltige GbIt/s-Anschlüsse nicht nur geredet wird. Dies ist aber als ein langfristiger Prozess zu betrachten.

Eine Übersicht über meine Veröffentlichungen findet sich mit Links auf meiner Homepage auf der Seite "Veröffentlichungen". Hier sind neben den aktuellen auch eine Reihe von älteren Texten aufgeführt, sofern ich deren Inhalte noch nützlich und mit aktuellem Bezug nutzbar ansehe. In dieser Auflistung finden sich natürlich auch die vier obigen Beiträge aus der Top 10 vom MittelstandsWiki, die alle vier schon vor einigen Jahren entstanden sind.

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