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STZ-blog

WDR-Beitrag zum Breitbandausbau

Veröffentlicht am 11.01.2017

Am 11.01.2017 hat WDR5 einen Beitrag zum Breitbandausbau im Morgenprogramm gehabt, der das Trenching-Pilotprojekt in Aachen zum Aufhänger hatte. Ich durfte als Interviewpartner meine Meinung zu den alternativen Verlegemethoden und dem Breitbandausbau einbringen. Die Frage, warum es noch nicht mehr Beispiele für den Trenching-Einsatz gibt, konnte erläutert werden. Es ist gut, wenn mehr zu den Hintergründen und Technologien des Breitbandausbau's aufgeklärt wird! Wer Beitrag vom vom Morgenecho im WDR verpasst hat, kann ihn sich in der Mediathek unter diesem Link anhören.

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Wege nach Sylt: Familienchronik

Veröffentlicht am 07.01.2017

Titel zum Buch "Heimat Sylt" von Jürgen KaackTitel zum Buch "Heimat Sylt" von Jürgen Kaack  Titel des eBooks: Chronik der Familie Kaack: Wege nach SyltTitel des eBooks: Chronik der Familie Kaack: Wege nach Sylt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neben Breitband gibt es weitere spannende Themen. Aus einer mehr als vier-jährigen Recherche zur Familiengeschichte ist eine historische Abhandlung entstanden, die beginnend von ca. 1500 bis 1960 die Entwicklung von einzelnen Familien schildert, die ursprünglich aus verschiedenen Teilen des heutigen Schleswig-Holsteins, aus Jütland, von den norfriesischen Inseln und Halligen stammen, aber auch aus der Nähe von Braunschweig, Niederschlesien und Schweden. Die Chronik erzählt die Veränderung der Familien und ihre regionalen Umzüge, die schließlich auf Sylt enden, sofern sie nicht schon immer auf Sylt gelebt haben. Überlieferte  Einzel-Ereignisse wie ein Mord aus Leidenschaft 1756 auf Sylt und ein bewaffneter Raubüberfall auf ein Lehrerehepaar um 1840 werden ebenso geschildert wie Schiffsuntergängen und Versklavung durch Piraten. Auch Beispiele für Auswanderungen in die USA und die weitere Entwicklung in der neuen Heimat können anhand der Recherchen teilweise nachvollzogen werden.

Die Chronik ist zum einen als gedrucktes Buch im DIN A4 Format mit Hardcover und zum anderen mit geringfügiug verändertem Inhalt als eBook verfügbar. Durch Anklicken der beiden Bilder kommt man auf die Seiten eines Anbieters. Das eBook ist aber auch auf anderen Portalen verfügbar. In der gedruckten Version sind Grafiken und Stammbaumauszüge besser zu lesen, dafür ist die eBook-Version preiswerter.

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Rückblick auf das Breitbandjahr 2016

Veröffentlicht am 26.12.2016

2016 war in vieler Hinsicht ein besonderes Jahr, auch ohne auf politische Entwicklungen eingehen zu wollen. Der Breitbandausbau ist in diesem Jahr vorangekommen und auch der FTTB-Ausbau gewinnt an Fahrt. Sehr viele Kreise und Städte haben Beratungsprojekte für eine Analyse der Situation und die Ableitung von Konzepten beauftragt. Die in NRW eingeführte Förderung der Personalkosten für Breitbandkoordinatoren zeigt gute Resonanz und es ist abzusehen, dass die meisten Gebietskörperschaften demnächst eigene Mitarbeiter für Breitbandfragen haben. Für die Folgejahre bleiben noch viele Aufgaben offen und für die Migration von FTTC zu FTTB sind Konzepte erforderlich. Im November wurde nun auch endlich mein Buch zum Breitbandausbau „Schnelles Internet in Deutschland: Geschäftsmodelle und Fallbeispiele für den Ausbau“ veröffentlicht, das Gebietskörperschaften Hilfestellung bei der Planung des Breitbandausbaus bieten soll.

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Frist zur Beantragung von Beratungsförderung für Breitbandprojekte endet am 31.12.

Veröffentlicht am 29.11.2016

Der Bund gewährt Gebietskörperschaften eine Förderung von maximal € 50.000 für die Durchführung von Breitbandprojekten mit einer Analyse der vorhandenen Infrastrukturen, der Ermittlung gebäudescharfer Versorgungssituation. Im Rahmen der Projekte können weiße Flecken identifiziert und Konzepte zum Ausbau erarbeitet werden. Die Förderquote liegt bei 100%. Die Antragsfrist für die Beratungsförderung endet am 31.12.2016.

Die meisten Kreise oder Kommunen haben bereits Projekte laufen oder Anträge gestellt. Gibt es einen Grund für die (allerdings nur noch wenigen) verbliebenen Gebietskörperschaften dieses sinnvolle Angebot nicht zu nutzen? Den Ablauf der Beantragung und die Randbedingungen zur Durchführung finden sich im Leitfaden des BMVI. Im Vergleich zu vielen anderen Förderprogrammen ist hier die Abwicklung tatsächlich einfach!

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Buch zum Breitbandausbau erschienen

Veröffentlicht am 26.11.2016



In vielen Fällen erfolgt der Breitbandausbau in Deutschland privatwirtschaftlich durch die im Wettbewerb stehenden Netzbetreiber. Seit der Poststrukturreform II ist der deutsche Staat nicht mehr in der Schaffung von Telekommunikationsinfrastrukturen aktiv. Für die Netzbetreiber ist in der Regel die Aussicht auf betriebswirtschaftliche Erträge oder die Verbesserung der Marktposition der Treiber für den Ausbau. Diese Überlegungen führen nicht immer zum Erfolg, z. B. in ländlichen Regionen oder bei langen Anlaufstrecken. In diesen Fällen muss die Gebietskörperschaft eigene Aktivitäten entfalten. Eine Möglichkeit ist die Nutzung von staatlichen Fördermitteln, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Aber es gibt eine Reihe von weiteren Möglichkeiten und Geschäftsmodellen, die völlig ohne finanzielle Zuwendungen auskommen. Nicht jedes Modell passt bei jeder Situation. Mein Buch beschreibt eine Clusterung der grundsätzlich vorhandenen Modelle in sieben Kategorien und erläutert die Vor- und Nachteile. Ergänzt wird dies durch Beispiele aus der Praxis. Viele Beispiele gehen auf Beratungsprojekte zurück, die STZ-Consulting in den letzten Jahren im Auftrag von Kreisen, Kommunen oder Versorgungsunternehmen durchgeführt hat. „Schnelles Internet in Deutschland“ kann als Buch oder eBook bei just-4-business, BoD oder amazon bestellt werden.

Beschreibung des Herausgebers: "Stellen Sie sich vor, die globale Digitalisierung ist in vollem Gang, aber Ihr Unternehmen in der Provinz „muss draußen bleiben“, weil die Internet-Anbindung der empfohlenen Richtgeschwindigkeit um Lichtjahre hinterherhinkt. Bevor Sie einen Umzug in die Großstadt ernsthaft in Erwägung ziehen, lesen Sie, was der Unternehmer Jürgen Kaack in jahrelanger Kleinarbeit herausgefunden hat. In diesem Buch geht es darum, wie Unternehmen und Kommunen zu einem zukunftstauglichen Glasfasernetz kommen. Jürgen Kaack zeigt die Möglichkeiten und Geschäftsmodelle für den Breitbandausbau im ländlichen Raum. Er stützt sich dabei auf die praktischen Erfahrungen, die er als Breitbandberater über Jahre hinweg gesammelt hat. Obwohl sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern, haben sich die Vorgehensweisen und Lösungen bewährt. Die zahlreichen konkreten Fallbeispiele können als Vorbilder und Ideengeber dienen.

Jürgen Kaack ist ein pragmatischer Unternehmer, Berater und Doktor der Naturwissenschaften. Als einer der wichtigsten Autoren der ersten Stunde hat er 2006 bei der Gründung der Website Mittelstandswiki geholfen und zahlreiche Beiträge und E-Paper zu den Themen Realwirtschaft, Internet und Kommunikation veröffentlicht. Der (schleppende) Breitbandausbau in Deutschland hat es ihm besonders angetan, weshalb er dieses Thema seit Jahren mit konkreten Fallbeispielen im MittelstandsWiki beschreibt. Dieses Buch ist eine Sammlung seiner wichtigsten Erfahrungen in NRW, die auf andere Bundesländer übertragbar sind."

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Wie Bürgermeister und Landräte den Breitbandausbau voranbringen

Veröffentlicht am 02.10.2016

Derzeit gibt es so viele Fördermöglichkeiten für den Breitbandausbau in schwach versorgten Gebieten wie noch nie vorher. Auch die Förderbudgets sind vergleichsweise üppig. Es gilt das politische Ziel einer fläöchendeckenden Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s bis 2018 zu erreichen. Auch mit großzügigen Förderangeboten ist ein Engagement von Kreisen und Kommunen erforderlich, da erhebliche Vorarbeiten vor Stellung eines Förderantrags zu erledigen sind. Der Bund gewährt hierzu eine einmalige Beratungsförderung, die noch bis Ende 2016 beantragt werden kann. Bei der Konzeption des Ausbaus sind gemeinsam mit den Netzbetreibern Möglichkeiten zur Umsetzung zu prüfen.

Auch nach Erreichen des Ziels für 2018 geht es mit dem Breitbandausbau weiter. In vielen Gebieten ist das Ziel für 2018 nur unter Nutzung von Brückentechnologien zu erreichen. Längerfristig gilt es das Infrastrukturziel mit flächendeckenden Glasfaserhausanschlüssen umzusetzen. Dabei werden regionale Anbieter, Stadtwerke und Regionalversorger voraussichtlich eine wesentliche Rolle spielen. Weitere Informationen finden sich in einem Interview für den QSC-blog.

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Förderung von Breitbandkoordinatoren oder NGA-Konzepten in NRW

Veröffentlicht am 05.06.2016

Der Ausbau von Breitbandinfrastrukturen ist ein komplexer Prozess und die anerkannt nachhaltige Infrastrukturn mit durchgängigen Glasfaser-Netzen bis zum Hausanschluss (FTTB / FTTH) kann aufgrund der damit verbundenen Kosten (insbesondere für die Tiefbauarbeiten) nur in Teilbereichen flächendeckend erfolgen. Für einen vollständigen Ausbau ist ein Zeitraum von ca. 15 Jahren nicht unrealistisch. Damit Haushalte und Betriebe nicht so lange warten müssen, können eine Reihe von anderen Technologie genutzt werden, die mit weniger Aufwand auch in der Fläche eingesetzt werden können. Die am meisten verbreiteten Brückentechnologien sind VDSL / Vectoring, DOCSIS3.x auf den Kabelnetzen und Richtfunknetze. Da nur die Telefonie als Universaldienst definiert wurde, müssen Kommunen und Kreise selber aktiv werden, um den Breitbandausbau in schwach versorgten Gebieten voranzubringen. Für den Ausbau in (aus Sicht der Netzbetreiber) unwirtschaftlichen Gegenden gibt es eine Reihe von Förderprogrammen. Da die Beschäftigung mit dem Breitband-Ausbau langfristig angelegt werden sollte und eine hohe Komplexität aufweist, sollte in jedem Kreis und in jeder Stadt ein Breitbandkoordinator eingesetzt werden. Die Beschäftigung mit Breitband ist eine freiwillige Leistung der Gebietskörperschaften und viele kommunale Haushalte sind unter Druck. Daher hat das Land NRW ein Förderprogramm aufgelegt, aus dem bis zu € 150.000 für 36 Monate zur Schaffung einer neuen Stelle für einen Breitbandkoordinator genutzt werden können. Ist bereits ein Breitbandkoordinator vorhanden, können die Mittel alternativ zur Erstellung einer NGA-Studie genutzt werden, die den Ausbau im betreffenden Gebiet voranbringt. Antragsberechtigt sind nur Kreise und kreisfreie Städte in NRW. Die Richtlinie erläutert den Gegenstand der Förderung und das Vorgehen. Mit diesem Förderangebot bietet die Landesregierung eine wirkungsvolle Unterstützung für den Breitbandausbau, die eine nachhaltige Wirkung haben sollte!

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Fallbeispiel Kreis Olpe: Kreisweiter Vectoring-Ausbau mit Mitteln aus dem Bundesförderprogramm

Veröffentlicht am 29.05.2016

In Abstimmung mit allen sieben kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Kreises Olpe wurden potenzielle Ausbaugebiete identifiziert. Berücksichtigt wurde bei der Auswahl der Gebiete die Maßgabe, dass nach einem geförderten Ausbau mindestens 85  % der Haushalte eine Versorgung mit 50 Mbit/s  und mehr erhalten sollen. Dies wäre aufgrund der örtlichen Gegebenheiten im Kreis Olpe in einigen Siedlungsbereichen (z.B. Aussiedlerhöfe, kleine Weiler) nur mit einem FTTB-Ausbau zu realisieren. Diese sind daher im Ausbaugebiet nicht berücksichtigt. Zum Ausbaugebiet gehören insgesamt 104 Siedlungs- / Ortsteilbereiche bzw. Gewerbe- / Industriegebiete mit einer Gesamtfläche von 15,98 km². In diesen Gebieten finden sich knapp 11.000 Haushalte und 1.600 Gewerbebetriebe. Bei der Bemessung der Gesamtfläche ist zu berücksichtigen, dass die Ausbaugebiete nahezu parzellenscharf definiert wurden und darüber hinaus keine freien Flächen einbezogen sind. Insbesondere alle unterversorgten Gewerbe- und Industriegebiete wurden zum Erhalt und zur Stärkung der vorhandenen Wirtschaftsstruktur im Kreis Olpe einbezogen.

 

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Erster Förderaufruf zum Bundesförderprogramm bringt 55 vorläufige Förderbescheide

Veröffentlicht am 01.05.2016

In der ersten Runde wurden Anträge aus mehreren Bundesländern eingereicht. Neben einem landesweiten Antrag sind überwiegend kreisweite Vorhaben erfolgreich gewesen, sowie einige Zweckverbände und Kommunen. Eine Liste der erfolgreichen Anträge findet sich auf der Webseite des BMVI unter diesem Link. Mehr als die Hälfte der vorläufig bewilligten Fördersumme geht nach Mecklenburg-Vorpommern, um den dort bestehenden Bedarf zu befriedigen. Die Einreichungsfrist zum zweiten Aufruf ist am 29.04. zuende gegangen und es bleibt abzuwarten, wie viele Anträge dieses Mal gestellt wurden. Weniger sind es aber vermutlich nicht, denn bis das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mir mindestens 50 Mbit/s erreicht ist, sind noch deutlich mehr Kreise mit shcnellerem Internet zu versorgen. Im Hinblick auf die Zahl der bereits bewilligten und noch folgenden Anträge dürfte sich schon bald ein akuter Engpass bei der verfügbaren Tiefbau-Kapazität zeigen.

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Fallbeispiel Zweckverband Altmark: Glasfaserausbau durch Kooperation mit Netzbetreiber

Veröffentlicht am 06.04.2016

Im Juli 2012 wurde von den Landkreisen Salzwedel und Stendal der erste kommunale Breitbandzweckverband gegründet, um in Eigenregie nachhaltige Telekommunikationsnetze auf der Basis von FTTH-Anschlüssen zu errichten. 20 Städte und Gemeinden sind dem Zweckverband beigetreten, in dem Gebiet leben ca. 210.000 Einwohner.

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Fallbeispiel Steinburg: Zweckverband und Stadtwerke schaffen Glasfaser-Anschlussnetze

Veröffentlicht am 04.04.2016

Der Zweckverband „Breitbandversorgung Steinburg“ organisiert Ende 2010 102 Gemeinden im Kreis Steinburg und hat die flächendeckende Verbesserung der Breitbandanbindung für die Ämter Horst-Herzhorn, Kempermarsch, Wilstermarsch und die Stadt Wilster als Ziel. Die Stadt Glücksstadt prüft den Anschluss an den Zweckverband. Als Ergebnis einer Ausschreibung wurden 2015 die Stadtwerke Neumünster beauftragt, die Glasfaser-Infrastruktur zu errichten. Bis 2019 sollen alle Mitgliedskommunen des Zweckverbandes ausgebaut sein. 95% der Haushalte sollen angeschlossen werden und die Stadtwerke Neumünster benötigen für den Anschluss auf 100 Metern mindestens einen Kunden. Man benötigt in der Vorvermarktung eine Anschlussquote von 45%, um mit dem Ausbau zu beginnen. Allerdings werden 60% Anschlussquote als realistischer Wert erwartet. Die Gemeindevertreter haben die Aktion unterstützt. Für Eigentümer, die sich während der Vorvermarktung beteiligen, entfallen die später erhobenen Anschlusskosten von € 990 je Hausanschluss. Erst bei Entfernungen von mehr als 20 Metern auf dem Grundstück werden € 35 pro Meter für die Verlegung erhoben.

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Fallbeispiel: TKG Südwestfalen schafft Voraussetzungen für NGA-Ausbau

Veröffentlicht am 02.04.2016

Die TKG geht auf eine 2005 gestartete Initiative im Hochsauerlandkreis zurück und hat nach Gründung der Telekommunikationsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbh an der erfolgreichen Beseitigung von unterversorgten Gebieten gearbeitet. Hierzu wurde ein regionaler Backbone-Ring auf der Basis von Richtfunkstrecken errichtet, von dem aus die Bandbreite zu den größtenteils sehr kleinen Siedlungen gebracht wurde. Die so mit eigenem Kapital sowie mit Förder- und Finanzierungsmitteln errichtete passive Infrastruktur wird an geeignete Netzbetreiber („Internet Service Provider“) verpachtet, die den Dienst gegenüber dem Kunden erbringen und das Kundenmanagement von der Akquisition bis zur Abrechnung übernehmen. In den Folgejahren sind mit Olpe, Soest, Siegen-Wittgenstein und dem märkischen Kreis weitere Landkreise als Gesellschafter beigetreten und die Telekommunikationsgesellschaft erhielt den heutigen Namen. Bei den Investitionen in Netzinfrastruktur wird eine langfristige Amortisation der Investitionen angestrebt.

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Fallbeispiel Odenwaldkreis: Aufbau von Infrastruktur durch kreiseigene Gesellschaft

Veröffentlicht am 29.03.2016

Die Brenergo ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG), die sich als Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Odenwaldkreises um die nachhaltige Entwicklung der Odenwald-Region bemüht. Ein zunehmend wichtigerer Standortfaktor ist eine leistungsfähige Infrastruktur für die Breitbandversorgung.

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Fallbeispiel Cochem-Zell: Breitbandausbau in Kooperation von Kreis, Kommunen und Netzbetreibern

Veröffentlicht am 28.03.2016

Aufgrund von Siedlungsstrukturen und Topographie war der Kreis Cochem-Zell früher nur mit langsamen Zugängen zum Internet versorgt. Ein Ausbau durch die regional tätigen Netzbetreiber war auch bei punktueller Förderung unwirtschaftlich. Daher haben die fünf Verbandsgemeinden und der Landkreis gemeinsam mit Partnern für den Aufbau der Infrastrukturen und den Netzbetrieb ein Konzept für einen kreisweiten Ausbau erarbeitet. Hieraus ist Ende 2011 die erste kreisweite Public-Private-Partnership hervorgegangen. Gesellschafter der gegründeten GmBh sind die Verbandsgemeinden Kaisersesch, Cochem, Ulmen, Zell, der Kreis Cochem-Zell, die Infrastrukturbetreiber und Energieversorger RWE Deutschland, Energieversorgung Mittelrhein, der Softwareanbieter mps public solutions und der Netzbetreiber inexio.

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STZ-Consulting für Breitband.NRW tätig

Veröffentlicht am 05.03.2016

Seit 2004 berät STZ-Consulting im Bereich Breitband, zunächst mit Schwerpunkt bei den Anbietern von Breitbandlösungen und Netzbetreibern und ab 2007 überwiegend für Kreise, Kommunen und Stadtwerke. In dieser Zeit wurden u.a. für über 100 Ortschaften und Gewerbegebiete Ausbaukonzepte entwickelt und teils privatwirtschaftlich, teils unter Nutzung von Fördermitteln umgesetzt. Seit 2011 war Dr. Kaack im Lenkungskreis von BreitbandConsulting.NRW engagiert.

2015 hat sich STZ-Consulting zusammen mit PwC um den Betrieb des neu ausgeschriebenen Breitbandbüros in NRW beworben. Nach einem langwierigen Auswahl- und Entscheidungsprozess fiel die Entscheidung zugunsten des gemeinsamen Angebots und seit Mitte Februar 2016 hat Dr. Kaack die Leitung des Teilprojekts "Beratung und Coaching" bei Breitband.NRW übernommen. Die neue Aufgabe hat zur Folge, dass STZ ab diesem Zeitpunkt keine neuen Beratungsprojekte in NRW annimmt, die in Verbindung mit einem öffentlich geförderten Breitbandvorhaben stehen. Die Erfahrungen aus den letzten Jahren stehen somit in NRW ausschließlich über Breitband.NRW zur Verfügung, für Kreise und Kommunen ist die Nutzung des Unterstützungsangebots kostenlos.

Allen Kunden in NRW, die in den letzten Jahren STZ-Consulting vertraut haben, möchten wir danken und hoffen auf eine auch zukünftig gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.

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Digital Brunch - Erfahrungen mit dem "Kölner"-Netz

Veröffentlicht am 14.02.2016

Am 16.02.2016 führt die IHK Köln eine Veranstaltung als Diskussionsplattform zum Thema Internetanbindung von Unternehmen durch. Der Einladungsflyer kann unter diesem Link heruntergeladen werden. Ein Interview mit Dr. Kaack zur Situation der Breitbandversorgung von Betrieben und den Optionen zur Verbesserung einer unzureichenden Anbindung findet sich bei IHKplus. Nach einem Impulsvortrag stehe ich bei der Veranstaltung in der Diskussion für Fragen zur Verfügung.

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Angepasste Rahmenbedingungen beim GAK-Programm

Veröffentlicht am 07.02.2016

Derzeit liegt der Fokus bei den Ausbau-Vorhaben bei interkommunalen oder kreisweiten NGA-Vorhaben nach dem Bundesförderprogramm. Daneben läuft aber auch weiterhin das vor kurzem überarbeitete GAK-Programm zur Beseitigung einer Unterversorgung in Gebieten (innerhalb der Förderkulisse), die weniger als 6 Mbit/s haben. Mit dem GAK wird zwar zunächst nur ein "großflächiger" Ausbau mit mindestens 16 Mbit/s gefordert, in der Regel führt dies allerdings mit einem VDSL-Ausbau auch zu Zugangsgeschwindigkeiten von maximal 50 Mbit/s. Zwar liegt die Förderquote bei GAK-Projekten bei nur 75% im v Ergleich zu den mit dem Bundesprogramm unter Zufinanzieurng durch die Länder erreichbaren 90%. Dafür ist der Aufwand bei der Stellung eines Förderantrags nach dem GAK-Programm um ein Vielfaches einfacher und erfordert weder GIS-Daten noch Vergleichsrechnungen. Das ist vermutlich auch der Grund, warum aktuell immer noch eine Reihe von Verfahren nach GAK laufen. Es ist abzusehen, dass auch parallel oder nach Verfahren nach dem Bundesförderprogramm weiterhin Förderprojekte auf der Grundlage von GAK durchgeführt werden. Vermutlich werden die dabei bearbeiteten Ausbaugebiete weiter kleiner mit sinkenden Anschlusszahlen. Die aktuelle Förderrichtlinie für GAK findet sich bei recht.NRW.de und der für die konkrete Projektarbeit wichtigere Leitfaden in der letzten Version vom 20.11.2015 auf der Seite von Breitband.NRW.de.

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Das Bundesbreitbandprogramm in der praktischen Umsetzung

Veröffentlicht am 01.02.2016

Das NGA-Förderprogramm des Bundes eröffnet die lange überfällige Möglichkeit, auch den nachhaltigen Ausbau mit Glasfaseranschlussnetzen zu fördern. Allerdings ist dies nur in „weißen“ NGA-Flecken möglich, die den Nutzern mehrheitlich weniger als 30 Mbit/s ermöglichen. Imsgesamt sind dies noch knapp 25% der Anschlüsse in NRW. Allerdings berücksichtigt dieser Wert noch nicht den derzeit stark fortschreitenden Vectoring-Ausbau, der schon bis 2018 von den Netzbetreibern geplant und zum Teil auch verbindlich zugesagt ist. Welche NGA-Versorgungsquote sich für NRW ergibt sich erst, wenn man die bestehenden Planungen mit berücksichtigt. Das neue Bundesförderprogramm ist bürokratisch und setzt hohe Hürden für die Vorbereitung eines Förderantrags.

 

Gleichzeitig sind viele Facetten für dei Umsetzung immer noch unklar. Eine erste Liste mit Fragen und Antworten hat Breitband.NRW zusammengestellt, die unter dem Link http://www.breitband.nrw.de/faq.html#faqisp zu finden sind. Die folgenden FAQ-Liste stellt das Ergebnis der Suche nach Antweorten auf weitere Fragen dar und ist nur als Anhaltspunkt für eigene Überlegungen zu verstehen. Da sie im Kontext einer konkreten Projektbearbeitung entstanden ist, können die Antworten nicht verallgemeinert werden. Beim Beginn eines Projektes können die Antworten aber vielleicht bei der Planung helfen. Konkrete Fragen sollten auf jeden Fall entweder an das Breitbandbüro des Bundes oder diejenigen der betreffenden Länder gerichtet werden.

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Breitbandausbau im ländlichen Raum mit NGA-Förderprogramm oder eher mit GAK-Mitteln?

Veröffentlicht am 21.01.2016

Das NGA-Förderprogramm des Bundes eröffnet die lange überfällige Möglichkeit, auch den nachhaltigen Ausbau mit Glasfaseranschlussnetzen zu fördern. Allerdings ist dies nur in „weißen“ NGA-Flecken möglich, die den Nutzern mehrheitlich weniger als 30 Mbit/s ermöglichen. Imsgesamt sind dies noch knapp 25% der Anschlüsse in NRW. Allerdings berücksichtigt dieser Wert noch nicht den derzeit stark fortschreitenden Vectoring-Ausbau, der schon bis 2018 von den Netzbetreibern geplant und zum Teil auch verbindlich zugesagt ist. Welche NGA-Versorgungsquote sich für NRW ergibt, wenn man die bestehenden Planungen berücksichtigt. Meine Schätzung liegt im Bereich von 10 bis 15%. Nur für einen Ausbau in diesen Flecken kann eine Förderung nach dem neuen Bundesprogramm gewährt werden.

Vorteile des Vectoring-Ausbaus sind der vergleichsweise schnelle und weitgehend flächendeckende Infrastrukturaufbau und der Entfall einer Zuwendungen durch Kreise und Kommunen, der zudem die bestehenden Anforderungen der überwiegenden Mehrzahl der Nutzer gut befriedigt und dies auch für die nächsten Jahre gut sichert. Auf der anderen Seite ist unbestritten, dass nur ein bis zum Hausanschluss durchgehender Glasfaser-Anschluss eine zukunftssichere und nachhaltige Lösung darstellt. In Gebieten mit Vectoring-Ausbau wird aber kaum noch ein Netzbetreiber investieren, wenn keine Mindest-Kundenzahlen garantiert werden. Somit bremst der Vectoring-Ausbau den ohnehin schon langsamen Ausbau von Glasfaser-Anschlussnetzen.

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Übersicht über Förderprogramme für den Breitbandausbau

Veröffentlicht am 18.01.2016

Förderprogramme für den Breitbandausbau unterscheiden zum Teil zwischen dem Ausbau in ländlichen und gewerblichen Gebieten sowie zwischen Unterversorgung und NGA-Ausbau. Die Förderprogramme basieren auf wenigen rechtlichen Grundlagen und Verordnungen, die europaweite Gültigkeit haben. Dies sind insbesondere die „Allgemeine Gruppenfreistellungs-Verordnung“ (AGVO), die EU-Breitbandleitlinien und für Deutschland die BNGA-Rahmenregelung.

Zu den derzeit wichtigsten Förderprogrammen gehören zur Sicherstellung der Grundversorgung die „Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz und Agrarentwicklung“ (GAK), für die Ausbau der Infrastrukturen in Gewerbegebieten das regionale Wirtschaftsförderungs-Programm“ (RWP) und für den bundesweiten NGA-Ausbau in Wohn- und Gewerbegebieten die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“. Eine Sonderrolle kann für einige Kommunen das „Kommunal-Investitions-Förderungs-Gesetz“ (KInvFG) spielen. Neben den Förderrichtlinien sind für die Umsetzung die zugehörigen Leitfäden von Bedeutung.

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